Kommentar von Dennis Riehle zum Artikel „Österreich lehnt Asylrückweisungen an deutscher Grenze ab“ (aus: „Zeit Online“ vom 09.03.2025)
Wie sehr ist die politische Handlungsfähigkeit eingeschränkt, wenn man sich immer wieder in neue Abhängigkeiten begibt? Diese Frage ist besonders an Friedrich Merz zu richten, der im Zuge der Sondierungsgespräche massive Zugeständnisse in Richtung der SPD machen musste. Gleichsam sind wesentliche Elemente und Forderungen für die Amtszeit einer Angola-Koalition aus Schwarzen und Roten auch auf die Bereitschaft unserer Nachbarn zugeschnitten. Denn verweigern sie sich beispielsweise, an einer Doktrin der konsequenten Rückweisungen von illegalen Einwanderern mitzuwirken, dürften all die Bemühungen der CDU umsonst sein, auch nur ansatzweise einen Mentalitätswechsel in der sogenannten Flüchtlingspolitik zu vollziehen. Dabei gibt es keinen Automatismus, wenn an unserer Grenze eine Person um Obdach und Versorgung ansucht. Die geltenden Gesetze und Konventionen auf internationaler Ebene erlauben einerseits die Prüfung von generellen Zuständigkeiten. Andererseits gibt es laut § 55 AsylG keine normierende Grundlage und Argumentation dahingehend, wonach für die Klärung eines Aufenthaltsstatus die Anwesenheit des Betroffenen auf hiesigem Territorium zwingend erforderlich sei.
Seit langem hatte Brüssel angekündigt, die entsprechenden Prozedere vor die Haustür unseres Kontinents zu verlegen und darauf hinzuwirken, dass Verfahren in die Heimatregionen verlegt werden. Geschehen ist bislang kaum etwas, weshalb jeder Bus mit Neuankömmlingen von Rosenheim aus direkt zu Ursula von der Leyen gelotst werden sollte. Völlig abgesehen davon, dass es dem Kerngedanken der Migration widerspricht, sich auf der Suche nach Schutz gezielt in tausende Kilometer entfernte Destinationen aufzumachen, statt im geografischen Umfeld nach geeignetem Unterschlupf Ausschau zu halten, besteht kein Anspruch darauf, sich in einem frei gewählten Zielort aufzuhalten. Wer über sichere Drittstaaten zu uns kommt, kann unter dem Geltungsbereich des Artikel 16a GG selbst dann nicht darauf beharren, deutschen Boden betreten zu dürfen, wenn man sich innerhalb der EU auf entsprechende Verteilmechanismen verständigt hat. Denn sie beweisen seit langem ihre Praxisuntauglichkeit – und sind gerade in Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-Verordnung zugunsten heruntergelassener Schlagbäume interpretierbar. Insofern lassen sich sämtliche Bemühungen von Vielfaltsfetischisten zerstreuen, die Knüppel zwischen die Beine vermeintlicher Hardliner werfen wollen.
Besinnt man sich darüber hinaus auf die Wurzeln unserer bundesrepublikanischen Verfassung zurück, so sei an folgende Formulierung erinnert: „Jeder Deutsche, der wegen seines Eintretens für Freiheit, Demokratie, soziale Gerechtigkeit oder Weltfrieden verfolgt wird, genießt im Bundesgebiet Asylrecht“, formulierte die Stellungnahme des Allgemeinen Redaktionsausschusses zum Entwurf über unser Grundgesetz am 13. und 16. Dezember 1948 – und er fügte bei: „Es empfiehlt sich nicht, das Asylrecht auch auf die politisch verfolgten Ausländer auszudehnen, da kein Anlaß besteht, das unbeschränkte Asylrecht auch unerwünschten Ausländern zu gewähren, insbesondere auch solchen, die aus ihren Heimatstaaten wegen aktiver Betätigung gegen die Demokratie in das Bundesgebiet geflüchtet sind“. Veranschaulicht man sich diese Philosophie, kann es nur ein hartes Durchgreifen in der gegenwärtigen Situation geben. Die beste Steuerung und Regulierung der Völkerwanderung in Richtung Europa lässt sich durch ein vollständiges Kappen sämtlicher Anziehungsfaktoren und eine abschreckende Willkommenskultur erreichen. Und da darf kein Augenmerk auf dem Krakeelen von Mahnern liegen, denn die Menschenwürde bleibt auch dann unangetastet.
Neben dem Verbot der privaten Seenotrettung ist die Streichung aller Transferleistungen bis auf das maximal Notwendige an Existenzsicherung in Naturalien geboten. Die Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit ab dem ersten Moment des Ankommens gehört ebenso dazu wie eine Rücknahme der Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft bereits nach drei Jahren Aufenthalt zu erwerben. Perspektivisch brauchen wir eine Festung, die sich nach amerikanischen Vorbild bei Bedarf auch mit Zäunen zu helfen wissen muss. Wer es ernst meint mit dem Erhalt von Identität und Einheit, der verlässt sich nicht auf das, was Experten als juristisch zulässig erachten. Sondern was aus Maßgabe der Vernunft geboten erscheint. Paragrafen sollen dem Wohl der Mehrheit dienen – nicht umgekehrt. Doch weil die Moralisierer aus dem linken Spektrum mit am Tisch der Verhandlungen sitzen, wird selbst die Rigorosität ankündigende CSU um der Macht willen kleinbeigeben. Sollte sich daneben Österreich als wichtigster Partner weiterhin jeder Verständigung und Absprache bei diesem heiklen Thema verweigern und seinerseits jeden Fremden durchwinken, wird mit Vaterlandsverrätern an der Spitze unserer Regierung ohnehin alles beim Alten bleiben.