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Urteil im Namen von Nancy Faeser: Wenn Bamberg Schule macht, hat die Zensur freie Fahrt!

Kommentar zum Artikel „Es ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik: Journalist droht Gefängnis wegen satirischer ‚Politiker-Verleumdung‘!“ (aus: Deutschland Kurier vom 07.04.2025)

Die Verurteilung des Chefredakteurs vom „Deutschland Kurier“, David Bendels, wegen eines satirischen Memes über die Bundesinnenministerin zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung durch das Amtsgericht Bamberg ist ein neuer Höhepunkt in der Repression des Staates gegenüber kritischen Beobachtern und oppositionellen Medienschaffenden, welche sich aktuell in totalitären Verhältnissen wiederfinden, fällt die Justiz doch offensichtlich politisch begründete Entscheidungen, die sogar ganz augenscheinlich der Rechtsprechung höherer Instanzen zuwiderlaufen. Doch das scheint einige Obere nicht zu interessieren, die in Absicht von Willkür und Beliebigkeit ihrer ideologischen Verortung amtsmissbräuchlich Ausdruck verleihen.

Ausgangspunkt war eine augenscheinlich als Fotomontage zu erkennende Veröffentlichung der SPD-Politikerin mit einem Schild und der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ in den Händen. Was die Paragrafenreiter als Verleumdung einer öffentlichen Person ankreideten, erfüllt schon deshalb nicht die Voraussetzungen für eine Sanktionierung, war doch für den objektiven Außenstehenden von Beginn an ersichtlich, dass es sich nicht um eine tatsächliche und wahrhaftige Darstellung handelt, sondern eine fingierte Demonstration und ironische Zuspitzung von Kritik an der Hessin, die beispielsweise durch den Versuch, das Magazin „Compact“ zu verbieten, tatsächlich ihr wahres Verhältnis zu den Festen der Demokratie offenbart hatte.

Wieder einmal ist es ein bayerischer Kadi, der über sämtliche Kompetenzen hinaus in den Zulässigkeitsbereich gesetzmäßig verbrieften Widerspruchs gegen die elitäre Klasse eingreift, um durch einen ausschließlich als Beweis für Herrschaft und Potenz zu verstehenden Wink mit dem Zaunpfahl klarzumachen, wer in einer Diktatur am längeren Hebel sitzt. Es ist zwar zu erwarten, dass im Falle einer Revision ein gänzlich anderes Ergebnis herauskommen wird. Trotzdem stellt es einen Tabubruch dar, ein launiges Exempel an Journalisten zu statuieren, deren ureigenste Verantwortung und Berufung es ist, auch mit einer Überreizung von Rhetorik und Stilistik nötigen Protest, Einwand und Kontra hinsichtlich der Berliner Prominenz zu formulieren.

Dieser Anspruch wird vollends negiert, spinnt man die Argumentation einer offensichtlich grün gefärbten dritten Gewalt in ihrer waghalsigen Interpretation weiter. So hatte Karlsruhe in einem Beschluss vom 29. Juni 2016 bereits unterstrichen: „Die falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsache verkürzt den grundrechtlichen Schutz“ aus Artikel 5 (Az.: 1 BvR 2732/15). Daher handelt es sich nicht nur um einen Einzelfall, sondern es stellt einen Angriff auf die unbehelligte Kundgabe von Überzeugungen und Wertungen im Allgemeinen dar, geht man bewusst oder fahrlässig mit einem Ermessensspielraum um, den die höchsten Verfassungshüter immer wieder in die Schranken gewiesen und ihm unmissverständliche Grenzen abgesteckt haben.

Sollte die Schludrigkeit von offensichtlich nicht mehr unabhängigen Assessoren Schule machen, können wir sämtliche Prinzipien der Volkssouveränität in die Tonne treten. Autoritäre Tendenzen beginnen bei der Gängelung von Presse und Schreiberlingen, die lediglich ihren Job verrichten, reden sie im diametralen Unterschied zu ihren Haltungskollegen den Regierenden nicht nach dem Munde. Sondern markieren mit Pointe und Ellipse das entlarvte Gesicht einer in sämtlichen Bereichen versagenden Nancy Faeser, die in Kooperation mit der EU Zensur und Kontrolle nicht nur auf sozialen Plattformen hoffähig machte, sondern dank Meldestellen und Denunziantenportalen die hässliche Fratze der Despotie für jedermann zur Schau stellte.

Autor: Dennis Riehle