Quelle: Clipdealer.de, B383258078, Erworbene Standardlizenz.

Trotz Klatsche aus Leipzig: Wie Nancy Faeser den 9. November 1989 zunichtemachen will!

Kommentar von Dennis Riehle

Nancy Faeser schießt mit Kanonen auf Spatzen. Auf diese wohlwollende Überschrift lässt sich das Gebaren der Bundesinnenministerin reduzieren, die mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erneut eine drastische Niederlage erlitten hat. Bereits beim erlassenen Einreiseverbot gegen Martin Sellner wurde das von ihr wesentlich unterstützte Instrument der Ausgrenzung im Eilverfahren gekippt. Im jetzigen Fall um das Magazin „Compact“ haben die Juristen wiederum festgestellt, dass die ergriffenen Maßnahmen weit über das Ziel hinausgingen. Zwar bemängelten sie nicht, dass das eigentlich für Vereine geltende Gesetz nunmehr auf eine GmbH angewendet wurde. Auch formell war der Erlass in der Mehrheit ohne Tadel. Aber die Gründe für die sofortige Außervollzugsetzung des Dekrets wirken umso schwerer, wenn man sich vor Augen führt, dass die vorgebrachten Beweise über die Tätigkeit des Organs lediglich im Ansatz ausreichend waren, um am Ende rechtfertigen zu können, dass ein derart eklatanter Eingriff in die Pressefreiheit das einzig legitime Mittel ist, um die publizistische Tätigkeit unterbinden zu können. Deshalb dürfen die Autoren bis zu einer abschließenden Bewertung in der Hauptsache wieder aktiv werden, sind aber beispielsweise durch medienrechtliche Befugnisse oder die Untersagung bestimmter Veranstaltungen und Veröffentlichungen theoretisch weiterhin beschneidbar. Dass es zu der Aufhebung der Restriktion und Indizierung kam, lag erneut an der völligen Überschätzung des Mandats, welches die Bundesregierung innehat. Zwar gibt es nach Ansicht der Roben durchaus vereinzelte Hinweise darauf, dass die Redaktion der Zeitschrift in einigen ausgewählten Beiträgen an der Würde des Menschen kratzt.

Doch dieser vereinzelte Konflikt mit Art. 1 GG genügt um Längen nicht dafür, in der Abwägung zur in Art. 5 GG garantierten und unbehelligten Meinungsäußerung als einem elementaren Eckpfeiler der Demokratie einen überwiegenden Anspruch zu erkennen, ein Medium faktisch mundtot zu machen. An dieser Beurteilung lässt sich auch ablesen, wie schwierig es sein würde, eine Partei wie die AfD von der Bildfläche verschwinden zu lassen. Denn in Karlsruhe ist man mindestens genauso pingelig wie in Leipzig, wenn es um die Erfüllung entsprechender Bedingungen geht, die eine Erlaubnis für das Schwingen des schärfsten Schwertes in unserer Volksherrschaft geben. Denn es braucht schon gewichtige Anhaltspunkte, die vom Singulären auf das Generelle schließen lassen. Wie einfach es sich die SPD-Politikerin mit ihren totalitären Bestrebungen macht, das lässt sie auch am neusten Vorstoß erkennen, Polizei und BKA künftig eine Ermächtigung zu geben, Wohnungen heimlich zu durchsuchen. Man könnte den Fachleuten in ihrem Hause entweder Unfähigkeit oder fehlende Erfahrung und Routine unterstellen. Doch es zeichnet sich viel eher ein Muster ab, ganz bewusst und willentlich Paragrafen zu brechen und das Grundgesetz auszuhebeln. Man geht das Risiko ein, sich eine neue Klatsche einzufangen. Doch weil die Ahndung ihres Vorgehens stets etwas Zeit braucht, ist zumindest die Option entstanden, beispielsweise durch die Beschlagnahme von Dokumenten, Unterlagen, Kommunikation oder Kontakten Erkenntnisse zu erlangen, die man auf einem unmissverständlich zulässigen Weg so nicht hätte kriegen können. Man wagt sich also mit Kalkül aus der Deckung und berechnet durchaus die Möglichkeit ein, im Nachgang alle Maßnahmen von Justitia um die Ohren gehauen zu bekommen. Sie nutzt unverfroren und dreist die Gelegenheit aus, mit ganzer Wucht vorzupreschen – um im Zweifel von den Gesetzeshütern wieder eingefangen zu werden.

Dieser Missbrauch des Systems entpuppt sich nicht nur als Willkür und Beliebigkeit, die in einem despotischen Gefüge an der Tagesordnung sind. Die eigene Interpretation gültiger Regeln ist eine Beugung des Rechts, weil man sich als Exekutive ohne die parlamentarische Beteiligung dazu aufschwingt, auch unterhalb der Grenzen zu agieren, die von der Legislative als Norm festgelegt wurden. Nicht nur die Gesellschaft hat lange gezögert, Vergleiche in die Geschichte zu ziehen. Auch der Journalismus war zurückhaltend, Parallelen in die Diktaturen des 20. Jahrhunderts zu benennen. Doch der jetzige Vorgang ist von übergeordneter, wegweisender und maßgeblicher Brisanz für die Befunderhebung über den Zustand unseres liberalen Miteinanders, dass sogar die ersten Fernsehsender und der Blätterwald im eingeebneten Kartell der Informationsmonopolisten erste Zweifel haben, wie viel noch von dem übrig ist, was man beispielsweise nach dem Ende der DDR als Gewinn und Errungenschaft der Entfesselung aus den Fängen des Bösen feierte. Dass die Ampel in die Historie eingehen wird, dafür hat sie bereits mit ihrem strukturellen Versagen in nahezu allen politischen Themenbereichen gesorgt. Sie wrackt nicht nur die Wirtschaft, den Sozialstaat, die Kultur und die Identität unseres Landes ab. Sondern auch die Sicherheit, Integrität und Ordnung in einem einstigen Musterbeispiel für Autonomie, Ungebundenheit und Independenz des Individuums, welches ihm eigentlich die größtmögliche Entfaltung zugestehen sollte. All diese Werte wurden ersetzt durch Gängelung, Drangsal und Tyrannei, weil sich eine Frau in den Stand des Absolutismus gehoben hat, die den Reiz der Obrigkeit und des Diktats für die Kompensation ihres kläglichen und wiederholten Versagens im Ansehen vor dem Volk schamlos schröpft.