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Substanzlose Argumentation der antifaschistischen Befürworter: Ein AfD-Verbotsantrag stünde auf äußerst wackeligen Beinen!

Die Meinung von Dennis Riehle

Dass sich Grüne und Linke das Etikett insbesondere ökologischer Nachhaltigkeit anheften, bedeutet am Ende keinesfalls, dass sie sich Problemen mit Weitsicht nähern. Stattdessen habe ich ihre Anhänger immer wieder als diejenigen kennengelernt, die ihre Lösungsvorschläge nicht bis zum Ende durchdenken – weil sie im Zweifel mit der Tatsache konfrontiert werden, dass sie weder praktikabel, noch tragfähig und schon gar nicht finanzierbar sind. Und so umjubelt man plakative Forderungen und bei der eigenen Klientel auf Applaus stoßende Narrative, die sich in deren Ohren revolutionär und die gutmenschliche Seele streichelnd anhören. Aber es ist bis heute beispielsweise nicht geklärt, woher all der Strom für unsere Wärmepumpen, Elektroautos und die Industrie kommen soll, wenn wir uns von der Fossilität in einer übereilten und krampfhaften Transformation lossagen – und die Windräder reihenweise umstürzen, das LNG-Gas nur unregelmäßig in den Terminals eintrifft oder die Sonne für die Photovoltaikanlage nicht derart mitspielt, wie sich das Habeck und sein Dunstkreis wünschen.

Und so verhält es sich ähnlich mit diesem wiederkehrenden Ruf nach einem Verbot der Alternative für Deutschland, den alle blökenden Schafe vor dem Brandenburger Tor als hehr und legitim ansehen, an dessen Abschluss man sich fragen wird, was in dem äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass Karlsruhe einem solchen Antrag folgen wird, mit all den Menschen geschieht, die die AfD bisher gewählt haben – oder sich für sie engagierten. Zwar hegt man als doppelmoralistischer Ökosozialist durchaus Sympathie für den nach außen als Rassismus abgestempelten Gedanken der Rückführung von illegalen Einwanderern – doch nur dann, wenn er stattdessen an kartoffelnen Sympathisanten oder Wählern der Rechten angewandt wird. Dass man mit dieser Theorie allerdings nicht weit kommen wird, das interessiert zumindest jenen nicht, für den die Partei mit einem Untersagen von der Bildfläche verschwindet.

Der Umstand, wonach das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach in seinen Urteilen festgehalten hat, dass Gesinnung in unserem freiheitlichen System nicht beschnitten werden kann und darf – wovon wir im Augenblick allerdings nicht allzu viel merken, weil Bundesinnenministerin Faeser und ihr Behördenchef Haldenwang sich redlich darum bemühen, alles Unangenehme für die Regierung diesseits und jenseits der Strafbarkeitsgrenze zu sanktionieren -, hängt wie ein Damoklesschwert über denen, die derzeit nicht in der kognitiven Flexibilität begriffen sind, ihre weltanschauliche Befangenheit zu erkennen. Es ist nämlich gerade dieser Leitsatz der roten Roben, der höchstwahrscheinlich zu der Auffassung führen würde, dass die AfD eben nicht die Bedingungen erfüllt, um mit dem schärfsten Schwert der hierzulande möglichen Einschnitte in das Parteiensystem gegen sie vorzugehen.

Denn gleichzeitig sollten auch die Folgen bedacht werden, die ein solcher Entscheid hinsichtlich des gesellschaftlichen Zusammenhalts entfalten dürfte. Nicht nur eine weitere Spaltung und Polarisierung wäre zu befürchten, sondern auch das Ausweichen in Richtung extremistischerer Kräfte und in das Unterfangen der möglichen Errichtung einer neuen Kraft. Gleichzeitig könnte ein Abwandern in den Untergrund zu Radikalisierung führen. Schließlich ist mit einem entsprechenden Erlass nicht das Gedankengut in den Köpfen der Anhänger zu entwöhnen. Prinzipiell würde es gerade den eine Million Unterstützern, die bereits die Petition für ein Verfahren mitgezeichnet haben, durchaus ein Stück weiterhelfen, wenn sie sich das Studium der ausführlichen Stellungnahme zumuteten, welche die obersten Richter im Rahmen des gescheiterten Versuchs zur Indizierung der damaligen NPD dargelegt hatten.

Denn es sind zwei wesentliche Voraussetzungen, um diese Hürde zu nehmen. Neben einer nachgewiesen Feindlichkeit und Ablehnung unseres Grundgesetzes und der wesentlichen Werte, die sich daraus ergeben, muss die Partei zumindest das Potenzial besitzen, Bestrebungen einer Überwindung der Demokratie auch tatsächlich umsetzen zu können. Während das Bemühen um eine Abschaffung der heute als „Die Heimat“ bekannten Vorgängerin am letztgenannten Kriterium zerbrach, dürfte es im Falle der Alternative für Deutschland das erste Postulat sein, das sich kaum verwirklichen lässt. Denn es genügt nicht, wenn einzelne Mitglieder oder Funktionäre Standpunkte einnehmen, die mit den unter anderem in Art. 1 und 20 GG festgehaltenen Richtlinien und Normierungen als nur schwerlich in Einklang zu bringen empfunden werden.

Sondern es bräuchte eine stringente, konsistente und strukturelle Überzeugung einer nicht unerheblichen Zahl an einflussreichen Persönlichkeiten innerhalb der engsten Zirkel und in der Peripherie, die letztlich darauf abzielen, das repräsentative System und sein Bekenntnis zu Menschenwürde, Sozial- und Rechtsstaatlichkeit sowie bundesrepublikanischer Ordnung stürzen zu wollen. Hinreichend ist dafür sicherlich nicht, dass sich die AfD für Remigration einsetzt – und damit im Gegensatz zu den investigativen Journalisten von „Correctiv“ nichts Verwerfliches fordert, sondern lediglich eine Praxis der konsequenten Abschiebung und Rückführung von negativ beschiedenen, die Aufenthaltsberechtigung verwirkenden, unrechtmäßig eingereisten, sich der Integration verweigernden, die Identität verschleiernden und kriminell gewordenen Asylbewerbern zur Anwendung zu bringen. Denn ein solches Vorgehen spricht nicht gegen die Prinzipien unserer Gesetze, sondern ausdrücklich dafür.

Es ist bei einer näheren Beschäftigung mit der Programmatik der Partei, aber auch mit den Politikern aus ihren Reihen, in keiner Weise ersichtlich, dass dort auch nur ansatzweise in der breiten Masse eine Ideologie vertreten wird, die an Fremdenfeindlichkeit oder Rassismus erinnert. Schließlich ist der von ihr verfochtene Patriotismus ein positiv konnotiertes Hinwenden der Aufmerksamkeit auf den Fortbestand und die Einheit des Landes und seiner Gemeinschaft, wie es als Mahnung in Art. 116 GG verbrieft ist. Oder auch der beispielsweise immer wieder als Aufhänger für totalitäre Umtriebe als Exempel genannte thüringische Spitzenkandidat, der in seinen Einlassungen keinen Hehl daraus macht, dass er sich eine Rückbesinnung auf die Wurzeln der Volksherrschaft wünscht – und sie durch eine Fortentwicklung in Richtung plebiszitärer Verhältnisse stärken statt schwächen möchte, zieht als Beleg nicht. Höcke stellt sich zwar vehement gegen einen fanatischen und ultimativen Progressivismus.

Doch das ist nicht anrüchig, sondern ein Ausdruck von Vernunft und Verhältnismäßigkeit – der sich wiederum in Abs. 3 der beiden oben erwähnten Artikel findet. Und so wird man noch so viele einzelne Zitate aus dem Zusammenhang reißen können, um eine Argumentationskette zu entwerfen, die als plausible und konkludente Begründung für die Widrigkeit der Alternative für Deutschland herhalten soll. Eine immanente, persistierende oder unmittelbare Gefahr für unser Gemeinwesen lässt sich schon allein deshalb nicht nachweisen, weil die Partei bereits in zahlreichen kommunalen Ämtern in Verantwortung und in Landesparlamenten wie im Bundestag präsent ist – und sich dort bislang keinesfalls als eine Axt am Baum unserer Grundordnung erwiesen hat. Dass sie mit ihrer reflektierenden, spiegelnden und konfrontierenden Art gegenüber dem Establishment die Gefühle von weichgespülten Traumwandlern verletzt, ist wahrlich kein Grund, sie zu bremsen – sondern sie gar in diesem oppositionellen Auftrag zu bestätigen.