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Studie im Auftrag der Despotie: Warum mit der AfD reden, wenn man sie auch verbieten kann?

Kommentar von Dennis Riehle

Wie gehen wir mit Herausforderungen im Leben um? Eine Antwort darauf wird unterschiedlich ausfallen. Denn je nachdem, ob wir beispielsweise autoritär veranlagt sind – und jede Konfrontation im Keim ersticken. Oder eher eine demokratische Haltung einnehmen – und uns mit Gegenwind dialogisch auseinandersetzen. Am Ende hängt viel von der Mentalität ab, ob wir eher restriktiv oder permissiv agieren. Nach einem neuen Gutachten von Experten sollen die Aussichten vielversprechend sein, die AfD zu untersagen. Die Rechtsgelehrten kommen demnach zu der Auffassung, wonach hinreichende Anhaltspunkte gegeben seien, um ein Verbot der Partei begründen zu können. Beschäftigt man sich näher mit den entsprechenden Darlegungen, so kommen allerdings Zweifel an der Tragfähigkeit dieses wissenschaftlichen Ergebnisses auf. Ohnehin ist es heutzutage nichts Neues mehr, dass in vielen Studien eine massive Tendenziösität steckt. Vergegenwärtigt man sich beispielsweise das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Blick auf die damalige NPD, so sind die Hürden enorm, um in einer Volksherrschaft das schärfste Schwert schwingen zu können.

Denn unsere Staatsform ist darauf ausgelegt, der kritischen und ungeliebten Opposition zunächst einmal mit Argumenten zu begegnen. Und hier wird nur derjenige ausweichen, dem es an Inhalten und Antworten fehlt. Über weite Strecken basiert die Meinung der Fachleute auf einem überaus wackeligen Gerüst. Teilweise greift man in die Mottenkiste, um doch noch irgendetwas Anrüchiges an der Forderung nach Remigration aus dem Hut zaubern zu können. Wer sich mit der Programmatik der Alternative für Deutschland näher befasst, der wird vor allem eine zentrale Überzeugung ausmachen können: Eine Rückbesinnung auf Artikel 16a unseres Grundgesetzes oder § 58 der Aufenthaltsbestimmungen ist zwingend erforderlich, um gerade jenem Ziel und Anspruch gerecht zu werden, die sich ebenfalls in unserer Werteordnung wiederfinden. Wir sollen die deutsche Volkszugehörigkeit bewahren, heißt es dort. Von Multikulturalismus, Vielfalt und offenen Grenzen lesen wir hingegen wenig. Um tatsächlich ein Dekret beschließen zu können, müsste neben einer rechtsextremistischen Gesinnung in einem nicht unerheblichen Ausmaß auch eine stringent völkisch-nationalistische Ideologie bei den Blauen nachgewiesen werden, die darüber hinaus geeignet ist, das repräsentative System kämpferisch-aggressiv zu überwinden.

Wer ehrlich in die Realität blickt, der scheint momentan von anderen politischen Kräften den Eindruck zu gewinnen, dass sie ein liberales Gefüge hin zu Totalität ummünzen wollen. Eine konsistente, plausible und stringente Indizienkette, wonach Weidel oder Chrupalla den Fremden ausschließlich aus ethnischen Aspekten heraus ablehnen, ihn benachteiligen und in seiner Würde relativieren, wird sich auch dann nicht bilden lassen, wenn man manch einen Ausreißer anführt, der sich mit zugespitzten Äußerungen zur massiven Überforderung unseres Landes hinsichtlich der ungezügelten Zuwanderung plakativ und polemisch äußern mag. Diese einzelnen Stimmen taugen aber sicherlich nicht, um eine Pauschalisierung auf das Gesamte zu erlauben. Und genau daran scheitert aus meiner Sicht eine etwaige Prozessführung. Es mangelt an substanziellen Hinweisen, die den Rückschluss vom einzelnen Mitglied, Abgeordneten oder Funktionsträger auf das Generelle zulassen. Das Risiko, in Karlsruhe erneut zu verlieren, ist nicht gerade klein. Natürlich kann man sich ein weiteres Mal blamieren. Man könnte aber auch auf die völlig abwegige Idee kommen, in die Debatte um die besten Lösungen und Konzepte für die Zukunft unserer Heimat einzutreten.