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Grundlose Gängelung? – Wie der Machtapparat den Eindruck von Willkürjustiz untermauert!

Kommentar von Dennis Riehle

Wann ist ein Rechtsstaat am Ende? Diese Frage stellen sich in der Gegenwart offenbar immer mehr Menschen, die nicht mehr mitansehen können, zu welchen Entscheidungen die Justiz in ihren Urteilen kommt. Da werden Beleidigungen gegen einen Vergewaltiger stärker geahndet als das eigentliche Verbrechen selbst. Politiker müssen fünfstellige Beträge entrichten, weil sie halbe Parolen benutzten – während Prominente mit einer divergierenden, aber gleichzeitig genehmeren Überzeugung bei der Verwendung ähnlicher Floskeln auf die Milde der Ankläger hoffen können. Personen wird der Waffenschein allein aufgrund ihrer parteilichen Präferenz und Mitgliedschaft in der AfD entzogen, während Islamisten seelenruhig mit Messern durch die Fußgängerzonen schreiten und deutsche Bürger sukzessive verletzen und ermorden können. Da werden Totschläger kurzerhand für schuldunfähig erklärt und freigesprochen, weil sie aufgrund ihrer traumatischen Fluchterfahrung nahezu standardmäßig unter einer Paranoia leiden – und deshalb vom Gefängnis verschont werden, aber im Zweifel Vollpension in unseren forensischen Psychiatrien genießen dürfen. Klimakleber tyrannisieren die gesamte Gesellschaft mit ihrem nötigenden Eingriff in den Straßenverkehr, erwarten zumeist aber einen moderaten Freiheitsentzug auf Bewährung. Es werden Persönlichkeiten wie Martin Sellner vor den Kadi gezogen – weil sich die Stadt Potsdam in den Kopf gesetzt hat, von ihr als rechtsextrem deklarierte Aktivisten von der weiteren Einreise nach Deutschland fernhalten zu wollen, ohne sich gleichzeitig aber nur ansatzweise darum zu kümmern, dass mutmaßliche Fundamentalisten unbehelligt über unsere Grenzen auf das hiesige Territorium vordringen. Und da werden Ermittlungen gegen Abgeordnete der Alternative für Deutschland geführt, deren Immunität vom etablierten Kartell kurzerhand aufgehoben wurde – obwohl nicht einmal klar zu sein scheint, was den Mandataren vorgeworfen wird.

So ergeht es aktuell wiederum Volksvertretern in Bayern. Die beiden Mitglieder des Landtags, Ingo Hahn und Ramona Storm, scheinen offenbar in das Visier der Polizei geraten zu sein. Doch wie so oft in diesen Tagen, bleibt einigermaßen ungewiss, auf welcher Begründung und Basis ihnen der Schutz vor Strafverfolgung abgesprochen wurde. Zumindest bleibt die Öffentlichkeit außenvor, die bei einer gewissen Nüchternheit und Distanziertheit Fragen aufbringt. Handelt es sich wieder einmal um ein willkürliches Vorgehen von Exekutive und Judikative? Und spielen vielleicht doch die Meinung, das Parteibuch oder die Weltanschauung eine Rolle, wenn erneut jene in den Fokus der medialen Berichterstattung geraten, die im Münchner Parlament eine äußerst gute Figur machen – weil sie regelmäßig allen Alteingesessenen in die Parade fahren, die man im Konsortium von den Christsozialen bis hin zu den Grünen kaum noch programmatisch unterscheiden kann? Zumindest bleibt bei jedem Zugriff der herrschenden Klasse auf die Integrität und Souveränität von Repräsentanten in unseren Plenarsälen ein fader Beigeschmack. Denn eine Sympathie für die Blauen ist im Jahr 2024 tatsächlich mit manch einem Risiko verbunden, nicht nur Opfer von Diffamierung, Denunziation und Brandmarkung zu werden. Sondern im Zweifel auch keinen Anspruch mehr darauf zu haben, gemäß Art. 3 GG gleichrangig mit allen Anderen behandelt zu werden. Es bleibt im Augenblick noch Spekulation, was genau hinter dem aktuellen Vorgehen steckt. Dennoch braucht es nicht einmal eine großartige Verschwörungstheorie, um zu dem immanenten Empfinden zu gelangen, dass eine einst für ihre intakten Strukturen bekannte Demokratie immer stärker Schlagseite bekommt – und ihre Scheuklappen tragenden Robenträger während des Prozesses nicht selten auf dem linken Auge blind zu sein scheinen.

Dass sich immer mehr Bürger nicht länger mit Abwägungen der Gerichte identifizieren können, ist ein verheerender Befund für ein liberales Gefüge, in dem vor allem auf Grundlage von Unabhängigkeit, Konkludenz, Stringenz, Normativität, Vergleichbarkeit und Transparenz Beschlüsse gefasst werden sollen, die auch derjenige nachvollziehen kann, in dessen Namen sie verkündet werden. Solange es an belastbaren Argumentationsketten fehlt, um eine Schlussfolgerung der eigentlich ohne Ansehen der Person zu ihrem Votum gelangenden Justitia verstehen zu können, bleibt das Agieren der Gewalten in unserem Land auf direktem Kurs in Richtung totalitärer Zustände, in denen nach Gesinnung gehandelt wird – und nicht mehr entlang der festgelegten Paragraphen. Das Gefühl von verschiedenerlei Maß hat sich bei vielen von uns nicht erst in der jüngeren Vergangenheit eingestellt. Teilweise muss man tatsächlich zu dem Befund gelangen, dass in den Hinterzimmern gemauschelt und gekuschelt wird. Und sich die eigentlich objektivste Behörde der Welt, die Staatsanwaltschaft, aufgrund der deutschen Eigenart von Weisungsgebundenheit zu einem Handlanger der jeweils an der Macht sitzenden Kohorte aufspielt. Immerhin braucht es kaum noch Argwohn, um ihr den Verdacht anhängen zu können, Anklagen nach Farbauswahl zu erheben. Es sind also mittlerweile nicht mehr nur autokratische Tendenzen am Horizont, die uns erahnen lassen, wie eine heutige Diktatur aussehen kann – nachdem wir eigentlich glaubten, diese nach den schrecklichen Erfahrungen der Historie endgültig überwunden zu haben. So muss insbesondere unter jenen die Verbitterung groß sein, die in der DDR für die Freiheit kämpften – und sich von Gängelung, Drangsal und Tyrannei mithilfe des friedlichen Aufstandes gegenüber dem sozialistischen Einheitsregime losgesagt hatten. Blickt man noch einmal auf den konkret vorliegenden Fall der beiden Funktionsträger aus der AfD, so stößt man zumindest bei einer näheren Recherche im Internet auf keine Anrüchigkeit, welche man ihnen zum Vorwurf machen könnte. Nicht nur, dass ohnehin die Unschuldsvermutung gilt. Ohne eine explizit benannte Unterstellung, auf der man die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens fußt, bleiben sämtliche Mutmaßungen haltlos – und die Fürsprache des Wählers gegenüber seinen Abgesandten ungebrochen.