Kommentar von Dennis Riehle
Wenn sich die innenpolitische Sprecherin der Grünen über Forderungen der CDU empört, dass straffällige „Asylsuchende“ künftig nach dem zweiten Verbrechen ausgewiesen werden sollen, ist das einerseits wenig überraschend, andererseits aber der Gipfel an Dreistigkeit, Hohn und Spott gegenüber dem deutschen Volk. Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen, dass Frau Kaddor nicht einmal eine Regelung akzeptieren kann, die bei jedem vernunftsmäßigen Menschen schon deshalb auf Kopfschütteln, Entsetzen und Wut stoßen muss, weil es der Inbegriff an Doppelmoral und Ungleichbehandlung darstellt, dem traumatisierten Flüchtling zunächst ein paar strafrechtliche Freischüsse zu gewähren, ehe er per Charterflugzeug nach Syrien oder Afghanistan rückgeführt wird. Gleichzeitig ein Majestätsbeleidiger autochthoner Identität bedarfsweise eine Ersatzhaft antreten muss.
Man kann mit einer rationalen Logik nicht mehr nachvollziehen, in welchem Masochismus jemand lebt, der sogenannte „schutzsuchende“ Charaktere auch dann noch verteidigt, wenn diese nicht nur ihren Gaststatus missbraucht und verwirkt haben, sondern zum zweiten Mal den Messerstich bei einem unbescholtenen Bürger in der Fußgängerzone ansetzen. Aus Angst, nach einer Remigration könne der in die Heimat verwiesene Attentäter erneut illegal in die Bundesrepublik einreisen, um mit einer weiteren Radikalisierung erneut zuzuschlagen – oder bei sich zu Hause ein Sicherheitsrisiko darzustellen, führt man jeden Gedanken von Humanität, Toleranz und Nächstenliebe ad absurdum. Denn mit Verlaub, es ist mir ziemlich egal, was ein Machetenmörder nach seiner Abschiebung in die ursprünglichen Gefilde tut. Ich weiß nur, dass er auf hiesigem Grund nichts mehr zu suchen hat.
Die Vorstellung, er wird über Jahre in unserer forensischen Psychiatrie per Vollpension betreut, ist ein Faustschlag ins Gesicht jedes gesunden Verstandes. Zwar gibt es bereits die geltende Gesetzeslage her, solche Geschöpfe umgehend aus unserer Gesellschaft zu entfernen und den Weg gen Mekka per pedes antreten zu lassen. Sollten allerdings noch immer scharfsinnige Juristen entsprechende Ausreden vorbringen, dass bei uns etwas nicht möglich sei, was in jedem anderen Staat auf diesem Globus natürlich ist, so sei daran erinnert, dass wir im Zweifel auch darüber diskutieren können, Art. 16a GG gänzlich zu revidieren. Er steht nicht unter der Ewigkeitsklausel. Und kein souveränes Land muss es sich bieten lassen, dass man ihm im Zweifel auf dem Weihnachtsmarkt von Magdeburg in die Parade fährt.