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Finanzielle Austrocknung der Opposition gleicht den Mechanismen der Autokratie!

„Die Regierenden streichen der Opposition die finanziellen Mittel!“ – Eine derartige Schlagzeilen kennen wir aus den typischen Autokratien, Diktaturen und Einheitsparteistaaten. Doch ein solches Credo wird derzeit nicht in Russland, Kuba, China oder Nordkorea verlautbart, sondern es wird in der Bundesrepublik Deutschland ausgerufen. Die sich zum Establishment zählenden Parteien haben sich zur Aufgabe gemacht, die Alternative für Deutschland von staatlicher Förderung zu entkoppeln – und sind für einen ähnlichen Weg, nämlich im Fall der NPD (heute: Die Heimat), vor das Bundesverfassungsgericht gegangen.

Auf diese Weise meinen sie, den rechtsextremen Sumpf im Land austrocknen zu können – vergessen dabei aber naiv, ungeniert und bewusst, dass man zwar Institutionen von einem öffentlichen Geldfluss befreien und sie damit auch in eine materielle Schieflage und Existenznot bringen kann. Andererseits gibt es auch weiterhin viele Privatiers, die mit ihren Zuwendungen für bestimmte politische Gruppierungen für deren Gedeihen sorgen – und das ist in der Sache auch völlig richtig und normal. Denn in Wahrheit steckt hinter dem Manöver der vermeintlichen Rächer, die für die vermeintlichen Angriffe auf die Demokratie durch das „Böse“ Vergeltung wünschen, nichts Anderes als der Versuch zur Durchsetzung von einem Gesinnungsverbot.

Doch genau das ist in einem Rechtsstaat nicht möglich. Ohnehin scheint es eine sehr kurzsichtige Argumentation, in der gutgläubigen Überzeugung zu verharren, durch das Zudrehen des Geldhahns an der legitimen Meinung, der Weltanschauung oder den Forderungen einer Partei etwas ändern oder gar die Sympathien und den Zulauf der Wähler zu ihr unterbinden zu können. Der konkludente Nachweis über eine tatsächliche Verfassungsfeindlichkeit, die eine Beschränkung des Gleichheitsgrundsatzes zur Förderung aller Parteien im Land rechtfertigen würde, scheint mir weder mit Blick auf die NPD noch bei der AfD erbracht worden zu sein. Denn eine politische Einstellung alleine – selbst wenn sie bis an die Extreme und ins Radikale heranreicht -, ist noch nicht zwingend eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Neben einer strukturellen Ausprägung muss sie auch unmittelbar, konkret und bestimmt ambitioniert und formuliert sein, damit sie als Grundlage für eine Umwälzung der derzeitigen Verhältnisse genutzt werden könnte. Es muss also eine praktikable Aussicht darauf bestehen, dass sich eine Partei in die Machtposition begibt, ihre mit unserem Grundgesetz nicht vereinbare Weltsicht und Programmatik auch tatsächlich in die Wirklichkeit umsetzen zu können. Wer nun versucht, mit dem Druckmittel der Entknappung von monetären Mitteln den politischen Gegner mundtot machen zu wollen, bietet ihm neuerlich eine Bühne zur Präsentation und Darstellung – und bestärkt den Opfermythos weiter. Gerade aus diesem Grund haben auch die vergangenen Demonstrationen kaum eine Auswirkung auf die Umfragewerte gebracht. Denn mittlerweile haben in Deutschland zu viele Menschen verstanden, dass es nicht darum geht, sich einer bis zur Paranoia heraufbeschworenen Sorge vor einem Nazi-Regime Reloaded hinzugeben, sondern einer jahrelang angestauten Unzufriedenheit mit dem eigenen Leben nun in einem Kampf gegen etwas Fiktives kanalisieren und auf die Straße tragen zu können.

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