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Felix A. Cassel ein Opfer zeitgeistiger Justiz? Für die Unschuld des „Jungen Alternativen“ spricht viel!

Kommentar von Dennis Riehle

Ist Justitia tatsächlich blind? Man kann in diesen Tagen am Bild der unabhängigen dritten Gewalt schon allein deshalb großen Argwohn hegen, weil es Linksgrüne gewesen sind, die in der Vergangenheit immer wieder betonten, dass sie bedarfsweise auch nicht davor zurückschrecken würden, Ämter und Positionen mit ihren Leuten zu besetzen. Davon ausgespart sind offenbar weder Exekutive oder Legislative, noch die Schwursäle in unserem Land. Da braucht es nicht einmal die für den normalen Menschenverstand vollkommen abstrusen Entscheidungen, nahezu jeden Messerattentäter schon allein deshalb für schuldunfähig und zum dauerhaften Bewohner der Forensischen Psychiatrie zu erklären, weil er per se unter einer traumatischen Fluchterfahrung leidet. Es genügen manche Erwägungen in den unteren Instanzen, die schon von Beginn an abgeschätzt werden können, sollte in einen Prozess ein Anhänger oder Sympathisant der AfD involviert sein. In solchen Konstellationen lässt sich mittlerweile ohne Glaskugel voraussehen, wie der Ausgang eines Verfahrens sein dürfte. Und gerade weil dieser Eindruck so immanent verhaftet, spricht es für eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, was in manch Überheblichkeit und im Namen des Volkes verkündet wird.

Da stellen sich sämtliche Prinzipien unseres Rechtsstaats auf den Kopf, wenn man sich exemplarisch ein nunmehr über fünf Jahre andauerndes Gebaren vor Augen führt, das nahezu alle Vorurteile bestätigt, die man hinsichtlich roter oder schwarzer Roben haben kann. Wie das „Krautzone Magazin“ berichtet, war der Funktionär der Jungen Alternative Nordrhein-Westfalen, Felix Alexander Cassel, 2019 im Rahmen des EU-Wahlkampfes auf dem Nachhauseweg, als er offenbar von antifaschistischen Gegendemonstranten verfolgt, beschimpft, bedroht und zum Freiwild erklärt wurde. Er rettete sich in sein Fahrzeug – und wurde dennoch immer weiter in die Enge getrieben. Ruhig und besonnen schildert der heute 28-Jährige anschließend plausibel, authentisch und nachvollziehbar, dass er sich in einer akuten Zwangslage befand, als er in reiflicher Abwägung die Flucht nach vorne antrat. Die Übermacht einer Gruppe offenbar aggressiver und gewaltbereiter Charaktere aus dem linksextremistischen Spektrum hatte ihn zu einem Entschluss getrieben, der sicherlich nicht leichtfertig viel. Er gab behutsam Gas, um dieser Einkesselung zu entkommen. Am Ende stand ein verletzter Widersacher – und eine offenbar im Schock übliche Flucht vom Geschehen.

Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin wegen diverser Delikte, weil es sich offenbar von den vielen parteilichen Zeugen und einer die Ereignisse vorschnell einordnenden Polizei beeindrucken ließ. Obwohl die Darstellungen des Jurastudenten konkludent und in sich geschlossen daherkamen, entschloss man sich, nicht etwa – den Kausalitäten folgend – den Ausgangspunkt des Dramas zu betrachten und die Verursacher des gesamten Ablaufs an die Kandare zu nehmen. Stattdessen hatten auch die Medien eine vorgefertigte Meinung publiziert, wonach der Schuldige prinzipiell nur der Patriot sein kann. Ihm aufgrund seiner ideologischen Haltung ganz generell die Glaubwürdigkeit abzusprechen, das kommt einer Abstempelung, Brandmarkung und Vorverurteilung gleich, wie man sie eigentlich nur aus Boulevardzeitungen und weltanschaulich gefärbten Despotien kennt. Doch wir sind eben nicht in einer Bananenrepublik, auch wenn mit jedem neuen Tag die Skepsis größer wird, dass wir uns zumindest auf direktem Wege dorthin befinden. Zwar gibt es immer wieder Lichtblicke, so auch im dargestellten Komplex. Denn das Landgericht hob die ausgeworfene Strafe kurzerhand wieder auf, weil es erhebliche Mängel in der Bewertung der Aussagen des einen untadeligen Leumund besitzenden Bonners erkannte – und zu seinen Gunsten von einer Notwehrsituation ausging.

Doch weil politisch in einem Denunziantenstadl nicht sein soll, was nicht sein darf, kassierte man auf höherer Ebene den Freispruch wieder ein – und attestierte in der Berufung sogar eine noch stärkere Schuld als am Anfang der Szenerie. Das Oberlandesgericht gab sich sodann mit der nunmehr verhängten siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung, einem verdoppelten Schmerzensgeld und einer Geldzuwendung an einen gemeinnützigen Zweck zufrieden, sodass die Revision von Cassel verworfen wurde. Er gilt nun als verurteilter Gewalttäter, obwohl ihm zumindest nach dem Grundsatz „In dubio pro reo“ unbehelligtes Geleit hätte zugebilligt werden müssen. Denn bis heute stehen Vorwürfe im Raum, dass Beweismaterial manipuliert wurde – und die Feststellung eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, einer gefährlichen Körperverletzung und eines unberechtigten Entfernens vom Unfallort somit auf einem äußerst tönernen, durchwegs einseitigen und wenig objektiven Fundament basiert. Es ist also ein mustergültiges Beispiel für das zweierlei Maß, wenn das Credo „Im Zweifel für den Angeklagten“ nur dann zur Anwendung kommt, wenn sich der politisch Korrekte verteidigt. Daher muss es uns als Mahnung dienen, nicht mehr jede Tendenziösität unwidersprochen hinzunehmen – und denen solidarisch zu sein, die um Wahrheit kämpfen.