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Eine Israelfeindin, eine Gruppenmitglied, aber keine AfD: Bundestagsvizepräsidentinnen in Amt und ohne Würden!

Kommentar von Dennis Riehle

Wenn sich manche Journalistenkollegen in diesen Tagen darin versteigen, der AfD ihre Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung absprechen zu wollen, dann verschweigen sie einerseits, dass es die Alternative für Deutschland ist, die unser derzeitiges System stärken möchte – statt es abzuschaffen. Immerhin entspricht es dem Wesenskern, den Ursprüngen und Prinzipien unseres Systems, alle Gewalt vom Souverän ausgehen zu lassen. Das repräsentative Verständnis stellt eine stark abgewandelte Variante dessen dar, was Perikles einst formulierte: „Die Verfassung, die wir haben […] heißt Demokratie, weil der Staat nicht auf wenige Bürger, sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist“. So lassen jene, die eine Entwicklung hin zum Plebiszitären versagen, weil sie die unmittelbare Auswirkung von Majorität fürchten, natürlich auch außen vor, dass die im Jahr 2024 von den etablierten Parteien als Maßstab angelegte Normierung unseres heutigen „stellvertretenden“ Gefüges im Zweifel bis zu einem Minimum reduziert werden kann. Und auf diesem Trip scheint man gerade zu sein, wenn man stets neu betont, dass es sich bei den Wahlen zum Ausschussvorsitz im Deutschen Bundestag lediglich um indirekte Vorgänge handelt, die hinzunehmen seien, weil es die Geschäftsordnung nun einmal so vorsieht. Denn es sind die von den Bürger bestimmten Repräsentanten im Plenum, welche sodann ein ersatzweises Votum vornehmen.

Wenngleich die Abgeordneten dabei allein ihrem Gewissen verpflichtet sind, so sollen sie im Sinne der Menschen handeln, die sie ins Plenum geschickt haben. So agieren sie im Auftrag sämtlicher Stimmberechtigten – und nicht für jene, denen man wohlgesonnen ist. Sie sind an keine Weisung gebunden, handeln aber auch nicht im luftleeren Raum. Es ist der Geist des überzähligen Willens, der durch den Reichstag weht. Und da genügt es nicht, sich auf das Resultat aus 2021 als Freifahrtschein für die laufende Legislaturperiode zu beziehen – sondern gleichsam auch aktuelle Entwicklungen und die gesellschaftliche Atmosphäre wahr und ernst zu nehmen. Die prinzipielle Ablehnung von Kandidaten der ungenehmen Opposition ist dagegen ein Ausdruck der Verachtung gerade dieses Anspruchs, wonach auch in der Besetzung der Posten innerhalb der legislativen Kammern das demoskopische Ergebnis abgebildet werden muss. Die plumpe Ausrede des Kartells von CDU bis Linke, die Alternative für Deutschland habe bisher keinen für die Aufgabe geeigneten Kandidaten präsentiert, ist nicht nur ein durchschaubares Manöver ohne jegliche begründete Substanz. Sie stellt viel eher eine für die Institution der Gesetzgebung zutiefst beschämende Blockade, Ausgrenzung und Gängelung einer politischen Kraft dar, die nicht nur in den Umfragen beständig Aufwind genießt – und innerhalb der Bevölkerung zunehmend auf Aufmerksamkeit stößt.

Denn sie vermag es, die Probleme und Missstände in diesem Land nicht nur unverhohlen, ungeschminkt und unmissverständlich anzusprechen, sondern in ihrer Programmatik auch Antworten und Lösungen zu bieten, die von jener Rationalität getragen sind, welche in den Einlassungen der Ampel und ihres Dunstkreises nie zu finden sein werden. Es ist der Öffentlichkeit mittlerweile nicht mehr vermittelbar, warum eine Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özuğuz einfach weiter macht wie bisher, obwohl sie sich offen israelfeindlich gibt. Und gleichzeitig jeder Anlauf der AfD im Keim erstickt wird, ebenfalls einen solchen Posten zu besetzen. Oder dass die linke Petra Pau noch immer in Amt und Würden ist, obwohl sie nur noch einer Gruppe im Parlament angehört. Derweil bleibt eine in ihrer Größe immenses Gewicht einbringende Fraktion mit fadenscheinigen Argumenten um die Möglichkeit der Partizipation gebracht, weil sie die „falsche“ Parteifarbe besitzt. Die Ablehnung von Bewerbern aus bloßer Grundsätzlichkeit, stumpfsinnigem Geplänkel und dreister Taktik heraus ist ein exemplarischer Vorgang – und damit beispiellos für das Manövrieren einer eigennützigen Kaste, die sich nicht mehr anders zu helfen weiß als durch Brandmauern, geheimdienstliches Ausspionieren und kollektive Denunziation des Gegners.

Blickt man auf die bisher von der AfD aufgestellten Persönlichkeiten, so findet sich bei keinem von ihnen eine rechtsextremistische Anrüchigkeit, wie oftmals behauptet. Stattdessen bilden viele ihrer Abgeordneten nicht nur in ihren Reden und Anträgen ein wohltuend kenntnisreiches, rhetorisch eloquentes und die Scharfzüngigkeit des Dialogs beherrschendes Pendant zu oftmals von Ideologie durchdrungenen Wortbeiträgen von Grünen, SPD oder CDU. Vielleicht ist es deshalb auch der Neid um diese Fähigkeit der klaren Artikulation, welcher die Alteingesessenen sorgenvoll auf die kommenden Urnengänge blicken und die Zügel der Diffamierung noch einmal anziehen lässt. Natürlich steht es den Parlamentariern offen, wen sie an die Spitze von Gremien wählen. Doch wenn sich beim Volk der Eindruck verfestigt, dass dort kein authentisches Abbild der politischen Verhältnisse herrscht, so kann man einen grundsätzlichen Zweifel daran hegen, inwieweit das Verfahren zur Besetzung solcher Positionen entsprechend geeignet ist, den Querschnitt der Bevölkerung wiederzugeben. Deshalb lag es nun am Bundesverfassungsgericht, genau dieser Frage nachzugehen. Ist es einerseits mit dem freien Mandat, aber eben auch mit der Repräsentativität vereinbar, der AfD Zugang zu diesen Funktionen zu verwehren?

Die roten Roben entschieden sich auch deshalb für ein „Ja“, weil man – peinlich berührt oder um eine Ausrede nicht verlegen – die Verantwortung wiederum in der Selbstverwaltungskompetenz des Hohen Hauses verortete. Wer seine Herrschaftlichkeit dafür missbraucht, mithilfe eines mittelbaren Prozederes die Mitwirkung der Partei am parlamentarischen Alltag allein aus Angst um den eigenen Bedeutungsverlust zu verhindern, der handelt allein aus strategischen, eigenprofilierenden und grundsätzlichen Erwägungen. Das permanente Bestreben, den Einfluss derjenigen zu beschneiden, die sich mit ihrer Resonanz von der Basis durchaus auf dem rechten Weg sehen können, ist ein Akt der Zweckentfremdung von Macht und Gewalt, die man mit dem Ticket ins Kanzleramt erworben hatte. Mittlerweile können wir allerdings beobachten, dass die Segregation zu einem trotzigen wie überzeugten „Jetzt erst recht!“ bei den Bürgern führt. Bis 2025 können sich die derzeitigen Sesselkleber wohl noch sicher in ihren Ämtern fühlen. Anschließend dürfte es zu einer Neuordnung der Verhältnisse im Bundestag kommen, sodass spätestens dann auch über die Mechanismen diskutiert wird, welche im Augenblick eine Abriegelung der Alternative für Deutschland durch ihre politischen Mitbewerber ermöglicht.

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