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Ein Befreiungsversuch ohne Erfolg: Die „Tagesschau“ erfüllt ihre eigenen Vorgaben nicht!

Kommentar von Dennis Riehle

Wenn man die Flucht nach vorne antritt und am Ende wieder hinter die Startlinie zurückfällt, dann war der Befreiungsversuch offenbar ein Rohrkrepierer. Und so ist es der Tagesschau in ihrem aktuellen Beitrag in eigener Sache offenkundig nicht gelungen, trotz einer umfangreichen Begründung davon zu überzeugen, dass sie mit ihren bisherigen journalistischen Standards die Ebenbürtigkeit von Parteien in den präsentierten Sendeformaten hinreichend gewährleistet. Man dürfte ihren Text als Bemühen bewerten können, im Vorfeld einer Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht mit Blick auf die weitere Zulässigkeit der allgemeinen Erhebung von Rundfunkgebühren die Eigeninitiative zu ergreifen, sich für eine tendenziöse Berichterstattung entsprechend rechtfertigen zu wollen. Da arbeiten sich die Faktenchecker der ARD an den verschiedenen Urteilen ab, welche hinsichtlich der Chancengleichheit aller politischen Kräfte in den Fernsehnachrichten bislang gefällt wurden. Sie erkennen richtigerweise, dass den einzelnen Wettbewerbern selbstverständlich unterschiedliche Gelegenheiten zum Auftritt in der besten Sendezeit gewährt werden sollen. Entsprechend hatte Karlsruhe in seinen Entscheidungen wiederkehrend darauf hingewiesen, dass die Zusammensetzung von Gesprächsgästen in Talkrunden unter anderem auch am Umstand festzumachen ist, welche Zustimmungswerte die jeweiligen Anbieter von AfD bis Linken bei den vergangenen Wahlen erzielt haben – aber auch, welche Prozentzahlen er aktuell in repräsentativen Meinungsumfragen einfährt. Daneben muss eine Abwägung anhand der Mitgliederzahl des einzelnen Konkurrenten, seiner Präsenz in den Parlamenten oder des Engagements zum behandelten Thema stattfinden. Erfolgt diese Bemessung ordnungsgemäß, steht dem einzelnen Medium eine größtmögliche Freiheit in der Auswahl der Personen zu, die man interviewen möchte – oder vor die Kamera einladen will. Dieses Zugeständnis ergibt sich vor allem aus Art. 5 GG, welcher zunächst einmal Eingriffe in die Arbeit von publizistischen Organen verbietet. Entsprechend bleibt der Redaktion ein Gestaltungsspielraum, wen sie letztlich zu Wort kommen lässt.

Sie hat dabei aber stets die Proportionalität zu berücksichtigen, die ein authentisches Abbild über die Parteienpräferenz innerhalb der Bevölkerung zeichnet. Insbesondere steht es ihr nicht zu, eine Bevorzugung oder Benachteiligung anhand der weltanschaulichen Ausrichtung von Kandidaten vorzunehmen. Betrachtet man allerdings die nüchternen Zahlen, so wird vor allem auch „Das Erste“ diesem Anspruch wiederholt nicht gerecht. Zwar ist es zweifelsohne legitim, den derzeit in Verantwortung stehenden Funktions- und Mandatsträgern besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Dies darf aber nicht zu einer unverhältnismäßigen Dominanz der Regierung auf dem Bildschirm führen. Doch genau dies empfinden viele Zuschauer mittlerweile – und sie werden dabei von den Statistiken gestützt. Vor allem SPD und Grüne treten überbordend in Erscheinung – und sind mit ihren Vorsitzenden, Generalsekretären oder Abgeordneten ein besonders gern gesehenes Gesicht in den Studios von NDR und allen anderen Anstalten des ÖRR. Und auch hinsichtlich der Opposition ergibt sich ein unmissverständliches Bild. Natürlich kann beim deutlichen Abstand der CDU zur Alternative für Deutschland im Ergebnis der vergangenen Bundestagswahl und in den derzeitigen Erhebungen der Demoskopie der Union erheblich mehr Bühne geboten werden. Dass sich die Blauen allerdings am seltensten im Ablauf der Nachrichten wiederfinden – und damit sogar noch hinter BSW und Linke zurückfallen -, stellt einen gravierenden Verstoß gegen die Anforderungen dar, welchen die roten Roben formuliert haben. Denn die Verfassungsrichter hatten ebenfalls unverhohlen attestiert, dass die bloße Etikettierung einer Partei durch eine Behörde mit dem Prädikat des Verdachtsfalls oder als gesichert rechtsextremistisch ausdrücklich nicht zu einer Diskriminierung führen darf. Immerhin können Meinung und Gesinnung in einer Demokratie nicht verboten werden. Erst dann, wenn die gesamte Institution untersagt wird, scheidet sie als Teilnehmer in medialen Veranstaltungen aus. Doch an diesem Punkt sind wir noch lange nicht – und dürften ihn wohl auch auf absehbare Zeit nicht erreichen.

Schließlich gibt es bisher alleinige Unterstellungen durch Nancy Faeser und Thomas Haldenwang, wonach sich die AfD gegen wesentliche Prinzipien unserer Herrschaftsform richtet. Eine stringente, konkludente und plausible Argumentationskette für diesen Vorhalt gibt es aber nicht, weshalb man nicht ohne Grund von einem Anlauf abgesehen hat, diesen politischen Feind im langwierigen Prozess an höchster Stelle mundtot machen zu wollen. Und weil aus dieser Tatsache der profane Auftrag abzuleiten ist, die Alternative für Deutschland als einen gleichrangigen Akteur zu allen anderen Parteien aufzufassen, erfüllt die „Tagesschau“ diejenigen Postulate nicht, welche sie selbst an sich stellt. Ihr ist es keinesfalls gelungen, auch nur ansatzweise die Anschuldigungen zu entkräften, wonach sie das Stimmungsbild in der Gesellschaft gerade nicht authentisch und wahrheitsgetreu wiedergibt. Es mangelt substanziell an einer vielfältigen Erwähnung der verschiedenen Perspektiven, Positionen und Konzepte, die vom äußerst konservativen bis zum äußerst progressiven Lager auf dem Markt zugegen sind. Dass Unvoreingenommenheit, Objektivität und Sorgfalt auch deshalb unter die Räder geraten, weil die Branche noch nie in der Mitte des politischen Spektrums angesiedelt war, verringert nicht die bewusste Eintönigkeit und offensichtlich gewollte Favorisierung bestimmter Ideologien und Überzeugungen, welche nicht selten in einer propagandistischen Manier den Konsumenten um die Ohren gehauen werden. Die ökosozialistische Tendenz durchzieht aber nicht nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dennoch ist sie dort besonders dramatisch – weil er aufgrund seiner monetären Abhängigkeit vom Beitragszahler zu besonderer Sorgfalt angehalten ist. Und da es aufgrund der Aussparungen von Blickwinkeln den Sympathisanten und Unterstützern einer patriotischen, identitären und nationalen Philosophie im Zweifel am individuellen Nutzen fehlt, wenn sie den Flimmerkasten einschalten, könnten sie in Leipzig möglicherweise das Ende des Staatsfernsehens besiegeln.

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