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Die ungeschriebenen Gesetze einer Innenministerin: Nancy Faeser mutiert zur Alleinherrscherin!

Kommentar von Dennis Riehle

Wie vieles in diesem Land ist auch die Jury für das sogenannte Unwort des Jahres mittlerweile links – und verbindet mit der Prämierung einer sich stets in aller Munde befindlichen Vokabel mit überdrüssiger Konnotation auch eine politische Botschaft. Und so würden sich eigentlich Begrifflichkeiten wie „Nazi“, „Vorfall“ oder „Vielfalt“ als Kandidaten anbieten, um den ursprünglichen Gedanken dieser Nominierung zu erfüllen. Einen weiteren Anwärter für den ersten Platz liefert momentan auch die Bundesinnenministerin. Denn sie hat mit einer Drohkulisse gegenüber der Meinungsfreiheit angekündigt, künftig noch vehementer gegen die sogenannte „Hasskriminalität“ vorzugehen. Dieser geflügelte Terminus findet sich zwar nicht in unserem Strafgesetzbuch normiert, könnte allerdings bald schon zu einer Begründung werden, um die unbescholtene Rede in diesem Land weiter einzuschränken – und jene zu sanktionieren, die ihren verfassungsrechtlich verbrieften Anspruch aus Art. 5 GG in vollen Zügen wahrnehmen möchten.

Man hatte bereits mit einer Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen dafür gesorgt, alles Gesagte ahnden zu können, das in progressiven Ohren wie ein Angriff auf Vielfalt, Toleranz und Multikulturalismus klingt – sich in Wahrheit aber als eine vollends von den Prinzipien unserer Demokratie gedeckte Kundgabe der Missgunst gegenüber einer Politik entpuppt, die eben nicht im Sinne der Mehrheit gemacht wird, sondern lediglich im Interesse antifaschistischer Lobbyisten ist. Faeser hatte bereits in der Vergangenheit angedeutet, dass sie in Kooperation mit ihrem einstigen Behördenchef Haldenwang auch dazu bereit ist, gegebenenfalls diejenigen zu verfolgen, die nicht einwandfrei im Sinne der geltenden Paragrafen Schuld auf sich geladen haben – aber aus subjektiver Sicht der SPD-Genossin Standpunkte verbreiten, welche der Regierung nicht genehm sein können.

Wer sich die Zitate der Ressortchefin auf der Zunge zergehen lässt, der muss am Ende die DDR für ihre Liberalität beneiden. Denn nicht einmal in Ost-Berlin hatte man jedes Mal die Kavallerie losgeschickt, wenn sich ein Bürger zu Einlassungen hinreißen ließ, die Honecker schlecht schmeckten. Dass sich unsere Regentschaft mittlerweile auch der internationalen Aufmerksamkeit bewusst sein kann, weil sie es in wenigen Jahren vermochte, ein nicht nur mit Blick auf Migranten tolerantes Gemeinwesen mit Instrumenten des Totalitarismus zu bearbeiten – an dessen vorläufigen Höhepunkt eine Atmosphäre steht, in der sich viele Menschen nicht mehr trauen, ihrem Ärger über das Scheitern und Versagen der Obrigkeit Luft zu verschaffen, spricht für beispiellose Entwicklungen in der Republik. Unterhält man such mit Zeitzeugen der sozialistischen Diktatur, so können es viele von ihnen nicht fassen, dass man erneut vor der Herausforderung steht, sich gegen das übergriffige Gebaren des Staates zur Wehr setzen zu müssen – und sei es diesmal mit einem Gang nach Karlsruhe.

Denn auch wenn man mittlerweile ein gewisses Misstrauen gegenüber der Rechtsprechung bei uns hegen muss, so waren die Roten Roben bisher zumindest in einem Aspekt stets zuverlässig. Sie haben sich unmissverständlich zum hohen Gut der uneingeschränkten Artikulation von Auffassung, Überzeugung und Gesinnung bekannt – und selbst die bestehenden Normierungen, welche diesen Anspruch beschneiden können, nur wenig restriktiv angewandt. Denn es ist ein Kernmerkmal unserer Herrschaftsform, sich unbehelligt und losgelöst von der Einflussnahme des gewaltmonopolistischen „Big Brothers“ äußern zu dürfen. Wer auf diese Befugnis mit Knüppeln eindrischt, indem er sich mit Dreistigkeit und Schamlosigkeit an die Definition von ungeschriebenen Regelungen macht – ohne dafür den vorgeschriebenen Weg der legislativen Gesetzgebung zu gehen, bedient sich des Despotismus.

Es gibt auch keinen gesellschaftlichen Konsens darüber, was man unter dieser schwammigen Bezeichnung der „Hate Speech“ zu verstehen hat, die im Zweifel alles und nichts umfassen kann. Auf einer solchen Basis lässt sich keine verbindliche Konformität in einem Miteinander gestalten. Stattdessen trägt das Establishment mit seiner cäsaristischen Mentalität zu einer weiteren Spaltung, Polarisierung und Unterdrückung bei – in vollkommener Arglosigkeit und Unverfrorenheit, sich des Umstandes im Klaren zu sein, dass man in unserem repräsentativen System ohnehin erst nach vier Jahren abgewählt werden kann. Empfanden Politiker in der längeren Vergangenheit zumindest noch ein Hauch an Skrupel, Gewissenhaftigkeit und Verantwortungsgefühl, so missbrauchen sie aktuell die ihnen durch Vorschusslorbeeren übertragene Macht, um eine Doktrin der Drangsal, Tyrannei und Gängelung durchzuboxen. Die einzige Motivation hierfür ist die Bestrebung nach Erhalt der Führung auch nach dem 23. Februar 2025, wenngleich die Aussichten hierauf übersichtlich bleiben.

Dass es gerade die Ampel nötig hatte, mit Werkzeugen der Willkür ihre Autorität zu sichern, erklärt sich mit einem desaströsen Zeugnis ihrer gegen Wohlstand, Wachstum und Prosperität einerseits, die abendländische Charakterlichkeit, nationale Integrität und autochthone Mehrheit in Deutschland andererseits gerichteten Philosophie der Verramschung unserer Wurzeln, Errungenschaften und Werte. Wer die eigene Heimat im Handumdrehen niederreißt, herabwirtschaftet oder preisgibt, der braucht eine Menge an Hochmut, Narzissmus und Respektlosigkeit gegenüber den Untertanen. Möglicherweise wird durch die sukzessive Knechtschaft der Bevölkerung manch ein Irrläufer erkennen, dass er sich mit seinem Votum bei der vergangenen Bundestagswahl für Dominanz, Regime und Potenz einer rücksichtslosen Kumpanei an Möchtegern-Aristokraten entschieden hat, die nicht sein Bestes wollen – sondern seine Naivität ausnutzen, um ihn an die Kandare zu nehmen.

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