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Deutschland im Würgegriff der Geschichte: Wer die rote Karte gegenüber den Falschen zeigt, ist Nazi!

Kommentar von Dennis Riehle

„Man fühlt sich mittlerweile wie ein Fremder im eigenen Land!“ – Nein, diese Feststellung stammt nicht etwa von einem stringent rechten Mitbürger. Sondern von einer Nachbarin, die bis vor kurzem noch regelmäßig die SPD auf den Wahlzetteln angekreuzt hatte. Wahrscheinlich wird es nicht lange dauern, bis sie mit einer solchen Auffassung in eine Schublade mit all den Anderen gesteckt wird, die aus der Perspektive linker Phantasten wohl allesamt zu Faschisten mutieren, weil sie den Traumbildern einer vielfältigen, toleranten und bunten Gesellschaft entsagen. Denn immerhin dürfen wir in einem Deutschland des Jahres 2024 nichts mehr sagen, was dem Ideal des Multikulturalismus in die Que(e)re kommt – ohne nicht am Ende damit rechnen zu müssen, von einer derjenigen Meldestellen vor den Kadi gezogen zu werden, die bis heute verleugnen, dass es Stimmungsmache auch gegen Europäer geben kann.

Und so dürfte es aus ihrer Warte heraus auch lobenswert sein, was während eines Pokalspiels des FC Blaubeuren gegen den SSG Ulm geschah. Aufgrund einer roten Karte sah sich der Trainer erstgenannter Mannschaft, Darko Tomic, offenbar in Rage und Frust dazu genötigt, den Schiedsrichter unter anderem als „Nazi“ und „ausländerfeindliches Arschloch“ zu beschimpfen. Für diese Aktion erhielt er nun eine saftige Strafe vom Sportgericht. Gleichsam verteidigten auch manche Fans auf den Tribünen den Wutausbruch gegenüber dem Schiri. Und wieder einmal diskutiert die Republik über eine Mentalität, die beispielsweise auch Katrin Göring-Eckardt offenbarte, als sie während der Fußball-EM zu der Erkenntnis gelangte, dass unsere Nationalelf nicht derart erfolgreich sein könne, würden ihr ausschließlich „Weiße“ angehören. Der Eklat geriet rasch in Vergessenheit, obwohl er die Axt an unsere Daseinsberechtigung ansetzt.

Faktenchecker und sonstige Investigative dürften uns erneut darauf aufmerksam machen, dass Xenophobie lediglich von hellhäutigen Menschen ausgehen kann. Immerhin hätten wir im Gegensatz zu ihnen keine Pein und Drangsal durch den Kolonialismus erfahren. Diese krude Argumentation sollte sich ein glücklicherweise zu neuem Stolz und Patriotismus findendes Gefüge nicht gefallen lassen. Hass, Hetze, Diskriminierung und Beleidigung sind nicht deshalb hinzunehmen, weil wir in der Historie zweifelsohne wiederholt Täter gewesen sind. Doch genauso, wie es keine kollektive Schuld für Geschehenes geben kann, legitimiert die Nachfahren der damaligen Opfer nichts, auch weiterhin mit der Moralkeule auf diejenigen einzuschlagen, die man mit dem Totschlagargument von Hitler und Goebbels zu immerwährender Unterwerfung zwingen will. Denn Erinnerung soll nicht lähmen, sondern mahnen. Wir stehen zwar in einer besonderen Verantwortung.

Doch mit ihr geht weder das Diktat zu Masochismus und Selbstaufgabe einher. Noch macht sie uns zu Freiwild, das man mit der übelsten Demagogie und Verleumdung überziehen kann. Es braucht viel eher eine Emanzipation von der ständigen Knebelung, sich aufgrund der Wurzeln und des Ursprungs bis in alle Ewigkeit gängeln zu lassen, die sich nur aufgrund ihrer Herkunft befugt sehen, mit Wortgewalt gegen alles austeilen zu dürfen, was sie als ungerecht empfinden. Wer sich auf dem Platz fehlverhält, der wird unabhängig seiner phänotypischen Merkmale sanktioniert. Dieser Gleichheitsgrundsatz findet sich in Artikel 3 GG, welcher natürlich auch uns davor bewahrt, in der Würde herabgesetzt zu werden. Denn wir haben ebenso einen Anspruch darauf, nicht allein wegen unseres Geburtsortes, der Gene oder einer Vaterlandsliebe ständige Desavouierung, Bevormundung und Verdrängung zu akzeptieren.

Man muss also nicht vom afrikanischen Kontinent oder aus anderen Gefilden in der Ferne stammen, um die Missbilligung einer bestimmten Spezies zu beklagen. Eine Verengung der Definition von Rassismus auf jene Teile der Zivilisation, denen in der Geschichte ohne jede Diskussion übel mitgespielt wurde, verkennt die Unantastbarkeit der Integrität und Souveränität jedes Kollektivs und Individuums, die nach Artikel 1 unserer Verfassung eben nicht abgestuft werden können. Daher gilt die Erwartung an Unversehrtheit auch aus unserer Sicht zu Recht uneingeschränkt. Wir sind kein Volk zweiter Klasse, dass man unter die Knute nehmen, ausquetschen oder sich an ihm wie an einer Voodoo-Puppe abreagieren kann. Jede Form der Schlechterstellung aus identitären Erwägungen ist ein Angriff auf demokratische Prinzipien und Werte. Sie sind nicht zu tolerieren. Und dabei bleibt es völlig egal, welche Haar- oder Gesichtsfarbe das Gegenüber trägt.