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Das Trojanische Pferd namens „Seenotrettung“: Unmenschlichkeit im Schlepptau eines lukrativen Geschäfts!

Kommentar von Dennis Riehle

Selten ist meine Heimatstadt Konstanz in den Schlagzeilen der großen Medien. Denn hier am Bodensee, gefühlt am Ende der Welt, scheint noch alles weitgehend intakt. Selten verirren sich hierhin wild gewordene Messer – und auch auf Weihnachtsmärkten scheint man sich noch einigermaßen sicher zu fühlen. Doch die Stille trügt, wenn die Region nunmehr mit einer Meldung auf sich aufmerksam macht, die in der bundesweiten Debatte aktuell an massiver Brisanz gewinnt. Schließlich ist der ungebremste Zustrom an illegal Eingereisten sogar am hiesigen Schlagbaum zur Schweiz allgegenwärtig. Und so hat sich die CDU-Fraktion im hiesigen Kreistag mit einem Antrag viel Empörung und Entsetzen linker Nichtregierungsorganisationen und Parteien aus dem progressiven Spektrum eingehandelt, weil es um die Frage geht, ob aus dem kommunalen Budget auch weiterhin eine Förderung an die sogenannte „Seenotrettung“ im Mittelmeer gehen soll. 2019 hatte man sich entschieden, regelmäßig einen Beitrag zu überweisen. Aus Sicht der Christdemokraten sollen diese 10.000 Euro künftig jedoch an Bedingungen geknüpft sein. Unter anderem fordert man, dass Aktivisten wie Carola Rackete die eingesammelten Flüchtlinge nicht länger automatisch an europäische Häfen bringen, sobald sie aus ihren Schlauchbooten gefischt wurden. Stattdessen sollen sie in die ursprünglichen Destinationen verbracht werden – was beispielsweise auch das Absetzen in Ländern wie Libyen bedeuten würde.

Kritiker des Ansinnens verweisen darauf, dass dieses Vorgehen völkerrechtlich unzulässig sei, weil ein Anspruch darauf bestehe, an sicheren Orten an Land gelassen zu werden. Und das sei gerade mit Blick auf Anrainerstaaten, in denen weiterhin politische Unklarheit herrsche – oder der Vormarsch von rivalisierenden Gruppen und gewalttätigen Rebellen im Gange ist, ausdrücklich nicht gewährleistet. Das entsprechende Papier, das auch vom Konstanzer OB Uli Burchardt unterzeichnet, aber nach dessen Bekunden nicht von ihm formuliert wurde, sorgte kurzerhand in der Presse weit über Südbaden hinaus für Furore. Und so nahm das Drama seinen Lauf, weil man im bunten Spektrum um den Verlust des Rufes als vielfältiger und barmherziger Partner jener Samariter fürchtet, die mittlerweile nicht selten mit Schleusern gleichgesetzt werden. Ein Angriff auf die Menschenwürde wurde unterstellt, liefere man die nicht selten auf dem Weg nach Deutschland befindlichen Fachkräfte aus afrikanischen Sphären kurzerhand martialischen Extremisten zwischen Tripolis und Algier aus. In gewohnter Manier wurden die klassischen Stereotypen von Rassismus bis Diskriminierung in den Ring geworfen, um einen eigentlich ziemlich pragmatischen Gedanken im Keim zu ersticken. Denn nicht nur der vernunftorientierte Bürger fragt sich, wie es die nach einem besseren Leben strebenden Gäste geschafft haben, durch die angeblich so gefährlichen Wüsten bis hin zu einer Küstenstätte zu migrieren, von der aus sie dann in den Ozean stechen.

Ist es tatsächlich unzumutbar, wieder dort anzulanden, wo man auch gestartet war? Bis nach Italien verfolgt man nun das Geschehen in einem eigentlich unbedeutenden Sozialausschuss der voralpinen Provinz, welcher den Vorstoß mit Stimmen aus den meisten übrigen Gruppen im Gremium zunächst ablehnte, woraufhin er von den Konservativen nochmals zur Überarbeitung zurückgezogen wurde. Gleichwohl betonten die Initiatoren, man wolle einen weiteren Anlauf nehmen, weil die Thematik nicht zuletzt von gesellschaftspolitischer Brisanz sei. Obwohl unserem Stadtoberhaupt ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot angedichtet wurde, hielt er mit seiner Auffassung ebenso wenig hinter dem Berg wie viele Kollegen in der gesamten Republik. Er sieht die Machenschaften der „See Eye“ mittlerweile ebenbürtig mit dem Gebaren von Schleppern selbst – und beharrt auf einer Praxis, die sich juristisch nicht ganz so einfach darstellt, wie das manch ein Toleranzfanatiker zu behaupten versucht. So sind es beispielsweise Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der sich bereits vor Jahren mit der Fragestellung befasste, wie sogenannte „Pushbacks“ an der spanisch-marokkanischen Grenze einzuordnen seien. Überraschenderweise kam er zu einem Ergebnis (Az.: 8675/15 und 8697/15, Urteil vom 13.02.2020), das denjenigen nicht schmecken dürfte, die in ihrer Nächstenliebe die Arme ganz weit ausbreiten.

Denn ähnlich wie auch am 05.04.2022, als ähnliche Fälle an der griechisch-nordmazedonischen Gemarkung verhandelt wurden (Az.: 55798/16 u.a.), stellten die Roben unerwartet fest, dass ein derartiges Manöver nicht prinzipiell illegitim sei. Experten streiten sich darüber, ob der Tenor auch auf Situationen anzuwenden ist, die sich auf dem Wasser abspielen. Und nicht wenige von ihnen zeigen sich überzeugt, dass das Abweisen und Überstellen an den Ausgangspunkt unter bestimmten Konstellationen durchaus möglich sei. Insbesondere gilt dies dann, wenn Migranten in ganzen Heerscharen aufbrechen, um im Zweifel auch gewaltsam um Einlass auf unser Territorium zu kämpfen. Sollten sie es versäumt haben, in ihrer Heimat bei den entsprechenden Vertretungen der EU um Asyl anzusuchen, ist die Marine befugt, sie am Übertritt auf hiesiges Hoheitsgebiet auch dann zu hindern, wenn sich die Szenerie zwischen hohen Wellen abspielt. Eine Überprüfung eines individuellen Anspruchs auf Schutz und Obdach kann dann entfallen, wenn sich die Herbergssuchenden ganz bewusst zu einem Kollektiv zusammengeschlossen haben, um damit in okkupatorischer Absicht das erträumte Ziel Lampedusa oder Lesbos zu erreichen. Und so dürfte die Diskussion erst am Anfang stehen, immerhin ist mittlerweile ein millionenschweres Geschäftsmodell entstanden, dem schon bald das finanzielle Fundament entzogen werden könnte.

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