Kommentar zum Artikel „Queere Verbände warnen vor Rückschritten und fordern Erweiterung des Grundgesetzes“ (aus: „Tagesspiegel“ vom 28.03.2025)
Bisher kannten wir Kipppunkte lediglich aus dem Wortschatz der Klimafanatiker. Was in einer positiven Konnotation vielleicht als Zeitenwende beschrieben werden kann, ist ein Augenblick in der Geschichte, welcher die Gesellschaft und die Politik zu einem Umdenken bewegt. Dass es anschließend aber nicht zwingend besser werden muss als zuvor, das beweist aktuell die Kehrtwende der staatlichen Institutionen. Sie verstehen sich mittlerweile nicht mehr als Akteure im Sinne des Volkes. Sondern sie agieren immer öfter gegen die eigenen Bürger. Da war es durchaus ein beispielhafter Vorgang in der jüngeren Geschichte, dass sich eine Behörde in einem Internetvideo tatsächlich dazu erdreistet, jene kurzerhand als rechtsextremistisch abzustempeln, die im Internet ein Bekenntnis zu ihrer Heimat abgeben. Es stellt also nur ein Beispiel von vielen dar, was sich im letzten Sommer demonstrativ vor den Augen der Social-Media-Öffentlichkeit abspielte, als der Verfassungsschutz in Niedersachsen auch nach Ansicht renommierter Rechtsexperten den Boden des Grundgesetzes verließ – und seinen Aufgabenbereich konsequent missachtete.
Denn er schob die Initiative um den „Stolzmonat“ in einem öffentlichen Erklärstück nicht nur in eine verpönte, sondern vorgefertigte Ecke. Immer wieder werden Exempel statuiert, wie in diesem Fall das bloße Behaupten und dreiste Unterstellen illegitimer Gesinnungen, weil sich vernunftorientierte Teile unseres Miteinanders gegen den sogenannten „Pride Month“ aussprechen, um nicht etwa mit regenbogenfarbenen Flaggen in ihrem Profil auf sich aufmerksam machten – sondern mit dem noch immer nach Art. 22 Abs. 2 GG als offizielle Kolorierung für die Bundesrepublik geltenden Schwarz-Rot-Gold daran erinnern, dass wir eben nicht in einer queeren Welt voller Beliebigkeit und Willkür leben. Kurzerhand etikettiert man sie mit dem Prädikat einer Feindlichkeit gegenüber sogenannten LGBTIQ-Anhängern. Den tatsächlichen Sinn der Aktion verstand man beim Geheimdienst aber schon allein deshalb nicht, weil wir in einer Dekade der uferlosen Vielfalt, Toleranz und Harmoniesucht immer wieder dazu aufgefordert werden, sämtliche Eigenarten des Individuums zu respektieren – seien sie noch so anstößig und sittenlos. Eine Zumutung für den gesunden Verstand, der sich echauffiert, mit höchstpersönlichen Belangen des Anderen provoziert zu werden.
Doch es ist nicht nur nach dem Dafürhalten von Juristen ein heikles, möglicherweise auch unzulässiges Gebaren, öffentlich zu brandmarken. Schließlich kommt es einer Verleumdung nahe, sollte man der Mehrheit in unseren Gefilden die Bereitschaft zur Anerkennung der Würde des Einzelnen als elementarem Bestandteil unseres zivilisierten Gemeinwesens absprechen. Auch ich werde im kommenden Juni wieder die unverrückbare Solidarität mit meiner Herkunft, Wurzeln und Ursprüngen zum Ausdruck bringen. Vor allem wehre ich mich als schwuler Mann mit Vehemenz gegen die Vereinnahmung von Homosexuellen durch eine Ideologie, welche ich explizit nicht mittragen will. Schließlich definiere ich mich in erster Linie als Mensch. Und erst an letzter Stelle steht die für mich zur Normalität gewordene Persönlichkeitseigenschaft, eine Liebespräferenz gegenüber Männern zu verspüren. Sie spielt sich für mich allein in meinem privaten Umfeld ab – bestenfalls im Schlafzimmer. Ich trage meine gleichgeschlechtliche Zuneigung nicht wie eine Monstranz vor mir her. Denn sie ist für mich nicht ein prägendes Charakteristikum, das im Vordergrund steht.
Wer dagegen Obszönität und Skurrilität durch Lack, Leder und Rüschen auf die Straße tragen muss, der sollte im Zweifel auch damit rechnen, dass auf eine solche Konfrontation größtmögliches Unverständnis entgegenschlägt. So kann man einem Miteinander keinesfalls den Anspruch an Sittlichkeit, Normativität und Integrität absprechen. Denn er gehört nicht nur zu den tugendreichen Idealen in einem aufgeklärten und sozialisierten Kulturkreis. Stattdessen scheint es der majoritäre Konsens, sich nicht moralisch von denjenigen gängeln zu lassen, die mit einer bisweilen pathologisch anmutenden Extrovertiertheit eine nicht nur für den konservativen Geschmack äußerst anrüchige, konfrontative und abstoßende Weltanschauung zur Akzeptanz verordnen wollen. Wer sich selbst in erster Linie als eine Transperson, als Pinguin, Handrührgerät, Zimmerpflanze oder Nichts versteht, dem bleibt diese Mentalität im Rahmen seines abgesteckten Wirkungskreises so lange legitim, wie dadurch nicht die Freiheit, die kollektive Auffassung und das wegweisende Rahmengerüst einer Gruppe tangiert wird, welches als verbindlicher Leuchtturm zur gemeinsamen Richtschnur dient.
Dass wir uns in einem kulturellen Umbruch befinden, ist mittlerweile kein Geheimnis mehr. Doch er geht nicht allein von der Tatsache einer sukzessiven Verdrängung der abendländischen Wesenseinheit und der Etablierung einer islamistisch geprägten Gottesherrschaft aus. Viel eher will man den Deutschen auch die Seele herausreißen, welche man nach Jahrzehnten der Kollektivschuld mit viel Mühe wieder aufgepäppelt hatte. Anstelle einer nationalen und patriotischen Entität sollen wir uns künftig mit Gender-Pronomen gemeinmachen – und damit jeglichen Bezug zu dem verlieren, was uns eigentlich ausmacht, nämlich unter anderem die deutsche Sprache. Denn im internationalen Wettbewerb werden wir nicht mit einer ad absurdum getriebenen Selbstbestimmung überzeugen können. Sondern allein mit Aufrichtigkeit, Authentizität und Anerkennung der prägenden Tradierung, die wir in Echtheit nach außen vermitteln. Und zu ihr gehört keinesfalls eine Philosophie der Unbedingtheit und Unzuverlässigkeit. Auf Gefühlen und Empfindungen des Subjektiven lässt sich kein Fundament für eine stabile Zukunft einer ganzen Spezies errichten.
Und so formuliert Art. 116 GG nicht etwa den Auftrag zum Erhalt von Buntland, sondern ein Kontinuum der deutschen Volkszugehörigkeit. Dieses Credo sollte eigentlich gerade denjenigen bekannt und bewusst sein, die sich als die obersten Hüter unseres Grundgesetzes stilisieren. Dass sie aber mittlerweile ihre eigenen Regeln haben, ruft nun sogar Fachleute auf den Plan, die im Versuch des Madigmachens eines Ehrgefühls für den immanenten Verbund eine Grenze als überschritten betrachten. Denn weder ist das Zeigen der Deutschlandfahne verwerflich, noch lässt sich daraus irgendeine Radikalisierung ableiten. Wer dennoch eine Assoziation diesbezüglich herstellt, der überschreitet nicht nur seine Kompetenzen, sondern der verletzt im Zweifel auch Art. 5 GG. Man kann also nur hoffen, dass den Schlapphüten in Hannover eine deutliche Ansage zuteilwird. Schließlich fehlt nicht allzu viel bis zu einer strafrechtlich relevanten Verleumdung und Hetze, wenn sich die Exekutive eine generelle Etikettierung von rechtsorientierten Mitbürgern als Gefährder unserer Verfassung und Demokratie anmaßt – und diese Überzeugung dann auch noch mit größtmöglichem Eifer über den virtuellen Äther dem allgemeinen Publikum als Wahrheit serviert.
Autor: Dennis Riehle