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Amtsmissbrauch ohne jede Konsequenz? Wie Nancy Faeser die Tür der Demokratie endgültig zuschlug!

Kommentar von Dennis Riehle

Unsere herrschende Klasse hat den Begriff der Zeitenwende geprägt. Tatsächlich gab es in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Augenblicke, die man als eine solche Zäsur bezeichnen könnte. Ob es nun der Beginn der Massenmigration in den Jahren 2014 und 2015 war, später dann die Corona-Pandemie, der Ausbruch des Ukraine-Krieges, der Terror-Angriff auf Israel, das Attentat auf Donald Trump und der Verlust der Kontrolle über die innere Sicherheit der Bundesrepublik. Wenngleich man mit Superlativen sorgfältig umgehen sollte, gebieten sie sich in gewiesen Situationen auch deshalb, um die ganze Dramatik einer Veränderung zu beschreiben, über deren Eintreten sich letztlich nur eine ausgewählte Klientel von Grünen und Linken freut. Sie propagieren seit jeher mehr Vielfalt für unser Land. Und meinen damit nicht zuletzt die Verdrängung der autochthonen Mehrheit durch zumeist illegale Einwanderer. Sie bringen Buntheit, Abwechslung und Forderungen mit, wenn sie sich entweder aus dem Mittleren Osten oder vom afrikanischen Kontinent in Richtung Europa aufmachen. Den Meisten von ihnen geht es nicht um Schutz vor einer Verfolgung, sondern um das Ausnutzen unserer sozialen Sicherungssysteme. Diese Wahrheit auszusprechen, kann in der aktuellen Dekade gefährlich werden. Denn obwohl es Katrin Göring-Eckardt mit allzu viel Inbrunst verkündete, dass sie unsere Nationalmannschaft in hell- und dunkelhäutigen Spieler unterteilt, kann eine Weltsicht ohne Wunsch nach Unterjochung gegenüber dem Fremden in diesen Tagen zu einer groß angelegten Razzia führen. Nicht zum ersten Mal konnten wir eindrücklich mitverfolgen, wie die Kavallerie von Nancy Faeser bei einem ungeliebten Gegner im Morgengrauen aufschlug – und die Wohnung von Personen stürmte, die mit einem Magazin erfolgreich gewesen sind, das die Innenministerin als Instrument zur Propaganda für rechtsextremistische Positionen wertet. Auf dieser Basis hat sie nun also „Compact“ verboten – und damit nicht nur das schärfste Schwert zur Beschneidung der Pressefreiheit angewandt.

Viel eher hat sie ihre Verfügungshoheit dahingehend überspannt, weil sie das ihr obliegende Instrument der Untersagung von Vereinen und Organisationen auf einen Widersacher angewandt hat, welcher offenbar nicht nur eine divergierende Rechtsform besitzt. Stattdessen ist die Begründung derart dürftig, dass sich keinesfalls allein der Laie einigermaßen sicher ist: Dieser Akt der Repression wird vor Gericht auf seine Konsistenz hin geprüft werden. Unter der Begleitung von antifaschistischen Investigativjournalisten, zu der die Ressortchefin offenbar auch in der Vergangenheit immer wieder Kontakte gepflegt hat, führte man nicht nur öffentlichkeitswirksam und jeden Anspruch auf Privatsphäre missachtend Jürgen Elsässer im Bademantel den wartenden Kameras vor. Sondern man durchkämmte die betroffenen Häuser derart akribisch, dass am Ende sogar Tische und Stühle beschlagnahmt wurden – weil sie andernfalls auch weiterhin dazu taugen könnten, Ausgangspunkt für staatsfeindliche Aktivitäten zu sein. Dies von langer Hand orchestrierte und inszenierte Schauspiel ist nichts Anderes als eine Demonstration der Macht, welche im Zweifel suggerieren soll, dass niemand mehr in diesem Land vor dem Zugriff der Exekutive sicher ist – wenn er es denn wagen sollte, die Regierung zu kritisieren. Gleichwohl haben Juristen bereits erhebliche Bedenken an der Zulässigkeit dieses Vorgehens angemeldet. Denn nicht nur der tiefgehende Eingriff in das Grundgesetz scheint schon allein deshalb kaum haltbar, weil es dem Erlass an einer plausiblen und nachvollziehbaren Argumentationskette fehlt. Wiederholt hatte Karlsruhe festgestellt, dass die alleinige Etikettierung durch den Verfassungsschutz nicht ausreicht, um daran ein entsprechendes Dekret zu knüpfen. Viel eher braucht es ein kämpferisches und aggressives Auftreten, welches darüber hinaus auch dazu geeignet ist, die Bevölkerung zu einer Missachtung von wesentlichen Werten der Demokratie – wie die Menschenwürde und das repräsentative System an sich – anzustacheln.

Dass die Redakteure des publizistischen Mediums antisemitische Äußerungen, völkische Verlautbarungen und ablehnende Diskriminierungen gegenüber bestimmten Spezien zum Ausdruck gebracht haben sollen, ist per se keinesfalls hinreichend, um die Kriterien für eine Zensur erfüllen zu können. Schon allein die entlarvende Formulierung der SPD-Politikerin, die ihren Entschluss auch auf der Überzeugung fußen lässt, wonach „wir [es] es nicht zulassen [können], dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört“, zeigt die vehemente Negierung des Respekt vor dem Souverän. Sie möchte im Namen von uns allen sprechen – und verallgemeinert daher ihre Rhetorik hin zu Absolutheit. Doch genau dies sollte man als Vertreter des Bürgers schon allein deshalb unterlassen, weil das letzte Wort in unserem Gefüge entweder die Gesellschaft in ihrer Majorität – oder eben die Justiz hat. Denn es ist weder anrüchig noch verwerflich, dass man sich zu dem in Art. 116 GG verbrieften Auftrag des Erhalts der deutschen Volkszugehörigkeit bekennt. Jede andere Nation auf diesem Globus handhabt es ähnlich. Denn die Schöpfung hat eine Separierung der Gruppen auch deshalb vorgesehen, weil sie den einzelnen Verbünden entsprechende phänotypische Merkmale mitgegeben hat – anhand derer sie sich untereinander identifizieren und wiedererkennen können. Hätte es dagegen einer Durchmischung bedurft, wäre die Evolution relativ am Anfang bereits auf den Trichter gekommen, die Ideologie des Multikulturalismus in unseren Köpfen zu verankern. Dies ist aber allein in einer von Kollektivschuld belasteten Kohorte an sich für ihre Herkunft schämenden Individuen in unseren Breiten geschehen, die sich am liebsten noch immer selbst für das peinigen würden, was ihre Vorfahren Verbrechen begangen haben. Eine solche Mentalität ist aber keinesfalls immanent in unserem Miteinander.

Nicht einmal die genannte Bundestagsvizepräsidentin kann offenbar der Versuchung widerstehen, eine gemeinsame Ursprünglichkeit der „Weißen“ zu artikulieren. Schon allein dieses Beispiel offenbart das fragile Gerüst, inmitten dessen die Genossen nun agiert. Es wäre nicht das erste Mal, dass ihr eine schlampige, fehlerhafte und unbrauchbare Legitimation um die Ohren gehauen wird. Die Verwaltungsrichter in Potsdam haben ähnliches bereits mit dem Einreiseverbot für den österreichischen Aktivisten Martin Sellner getan. Schon im Eilverfahren wurde der unter ihrer Mitwirkung verfasste Bann nicht zuletzt deshalb in die Tonne getreten, weil es mit Blick auf die Fundierung an jeglicher Substanz mangelte. Es sind nicht mehr nur totalitäre Tendenzen am Horizont, mit denen sich unsere Gemeinschaft in diesen Tagen konfrontiert sieht. Stattdessen mahnen die Erfahrenen aus der DDR an, dass die Despotie bereits weit fortgeschritten ist. Denn das Ausschalten der kritischen Opposition mit ihren entsprechenden Sprachrohren ist ein weiterer Schritt hin zum Informationsmonopolismus. Dieser wiederum stellt ein Kernelement des Autoritarismus dar. Der Missbrauch von Einfluss und Gewalten bezeugt einen brachialen Bruch des geleisteten Eides. Die Verfolgung von offensichtlich Unschuldigen, eine Amtsanmaßung oder gar eine Beugung der bestehenden Gesetze und Urteilssprüche sind wiederum ein ernsthaftes Vergehen. Ob es diesbezüglich allerdings zu einer Aufarbeitung oder gar Konsequenzen kommen wird, dürfte einigermaßen ungewiss sein. Es sei denn, dem Spuk der Willkür wird ein Ende gesetzt – und diejenigen übernehmen, die jetzt noch zu den Unterdrückten gehören.