Kommentar von Dennis Riehle
Es ist schon ziemlich beispielhaft, wenn uns Vertreter von Gewerkschaften und Sozialverbänden weismachen wollen, dass die Diskussion über eine Arbeitspflicht für Empfänger von Bürgergeld ein Ausdruck der moralischen Verwahrlosung unserer Gesellschaft sei. Nein, es ist ein Gebot von Fairness und Gerechtigkeit gegenüber denen, die morgens um 8 Uhr im Betrieb sind und Vollzeit schuften, um jenes Vermögen zu erwirtschaften, das anschließend freimütig unter den mehr oder weniger Bedürftigen verteilt wird.
Ja, die bestehende Gesetzeslage fordert jeden Bezieher von Transferleistungen dazu auf, zu allen Zeitpunkten bereit zu sein, bei bestehender Einsatzfähigkeit eine angemessene Beschäftigung anzunehmen. Doch was theoretisch vorgesehen ist, das wird praktisch noch nicht zwingend umgesetzt. Legitim ist die Androhung von bloßen Kürzungen in einem Bereich bis zu 30 Prozent, wenn auch gemeinnützige und geringfügig entlohnte Dienste ausgeschlagen werden, beispielsweise als Minijob oder entschädigtes Ehrenamt.
Wer konkret auf dem Tisch liegende Jobangebote ausschlägt, die einerseits zumutbar, passend und als qualifizierter Vollzeiterwerb dazu geeignet sind, den Lebensunterhalt der eigenen Person und gegebenenfalls einer Familie zu sichern, darf gemäß des Bundesverfassungsgerichts sogar mit einer vollkommenen Sanktionierung belegt werden. Es existieren also juristische Grundlagen, die man nicht mit einem linksgrünen Verweis ausbügeln kann, manch ein Hängemattenbewohner würde in seiner Work-Life-Balance gestört.
[…] Linksgrüne Hängematten-Verteidigung: Wer Bürgergeldler zum Arbeiten verpflichten will, gilt als g… […]