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Der hoheitliche Offenbarungseid: Martin Sellner gängeln, während Islamisten drängeln!

Kommentar von Dennis Riehle

Welch erbärmliche Schwäche weist ein Staat auf, der österreichische Aktivisten jagt – und Islamisten unbehelligt die Grenze passieren lässt? Es wirkt infantil, lächerlich und die ganze Hilflosigkeit von Machthabern offenbarend, wenn ein Vortrag oder eine Lesereise durch Polizisten gestürmt wird, deren Montur so wirkt wie bei einem Terrorverdacht. Die Obrigkeit muss offenbar schwere Geschütze auffahren, um auch weiter an ihrem Sessel kleben zu können. Der Erhalt von Einfluss funktioniert im Zweifel nur noch mit Repression, Zensur und Drangsal. Und so war es auch eine Bankrotterklärung der Schweizer Behörden, dass sie Martin Sellner vorübergehend festnahmen, als er in Konstanz ins Nachbarland einreisen wollte. Das gegen ihn verhängte Aufenthalts- und Einreiseverbot dürfte sich bei einer juristischen Auseinandersetzung in Luft auflösen. Denn bereits Nancy Faeser hatte versucht, ihn vom Übertritt in die Bundesrepublik abzuhalten, obwohl ihr Gebaren von Beginn an zum Scheitern verurteilt war. Sie hatte nämlich auch beim Verbot von „Compact“ über die Stränge geschlagen – und mehrfach ihr Missverhältnis zu geltendem Recht bewiesen. Schließlich geht es ihr um die Täuschung über Realitäten, damit ihr Versagen kaschiert werden kann.

Und so hatte das Verwaltungsgericht in Potsdam in einer Eilentscheidung vor einiger Zeit auch umgehend festgestellt, dass von dem als rechtsextremistisch eingestuften Influencer keine konkrete Gefahr für die Sicherheit und Ordnung ausgeht, wenn er in der Artikulation seiner Meinung über die Notwendigkeit von Remigration und Wiederherstellung der Souveränität, Integrität und Unversehrtheit des europäischen Kontinents lediglich eine Gegebenheit referiert, die unter anderem in Art. 116 GG festgehalten ist. Das Bewahren der deutschen Volkszugehörigkeit ist also in unserer Verfassung normiert. Ebenso, wie die klaren Regeln für Aufnahme und Schutz von Außenstehenden nach Art. 16a GG, die jedoch schon seit langem nicht mehr eingehalten werden – obwohl Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-Verordnung durchaus den Spielraum gewährt, an unseren Schlagbäumen Abweisung zu praktizieren. Daher bleibt es eine legitime, notwendige und von der freiheitlich-demokratischen Idee allemal gedeckten Forderung, nicht nur Ausreisepflichtige nach § 58 AufenthG und die trotz Straffälligkeit nur noch Geduldeten konsequent abzuschieben und durch eine Festung unseres Hemisphäre an einem Wiederkommen zu hindern.

Sondern auch jene rückzuführen, die ihren Gaststatus aus unterschiedlichen Gründen verwirkt haben – beispielsweise durch eine Verschleierung der Identität, eine ausbleibende Eingliederung, der mangelnden Bereitschaft zur Anpassung, Tendenzen zu Fanatismus und Kriminalität, das illegale Vordringen auf unser Territorium, den Missbrauch des Sozialsystems oder das Bemühen um Erodierung von Prägung und Einheit. Es fehlt an einem konsistenten Beleg dafür, dass der 35-Jährige zur Verbreitung einer Gesinnung aufruft, die das repräsentative Gefüge infrage stellt – oder mit den Werten und Prinzipien der Aufklärung nicht vereinbar ist. Nächstenliebe und Humanität bedeuten gerade nicht, sich für sämtliche Schicksalsgeplagten auf diesem Globus verantwortlich zu fühlen und sie zu uns einzuladen. Die Bibel stuft das Ideal bereits ab, weil wir in einer endlichen Welt nur bedingte Kapazitäten und Ressourcen haben, nicht nur den Ausgegrenzten aus unserer eigenen Gruppe zu unterstützen, sondern Hilfe auch jenen zukommen zu lassen, die in unserer direkten Nachbarschaft durch Verfolgung und Existenzbedrohung zum Verlassen ihrer Heimat und das Inanspruchnehmen von Gastfreundschaft in der Fremde gezwungen werden.

Es gibt dabei keinen Anspruch, in einem tausende Kilometer entfernten, bestimmten oder gewünschten Land Obdach und Versorgung zu erhalten. Denn es ist unserer Zivilisation eigentlich immanent, den ethnischen und kulturellen Dunstkreis nur dann zu verlassen, wenn sich nicht in unmittelbarem Radius die Gelegenheit für einen temporären Unterschlupf bietet. Das Asylwesen ist nicht dazu gedacht, dem Unbekannten dauerhaft Alimentierung und eine Bleibe zu gewährleisten. Wir befinden uns aktuell in der Situation, durch eine wachsende Zahl an Straftaten und Gewalt von Personen mit ausländischen Wurzeln mit Wahrheiten konfrontiert zu sein, die das Dasein unserer Spezies massiv gefährden. Doch es ist schon nach internationalen Konventionen und dem Völkerrecht niemandem zuzumuten, seine Wesenseinheit nur deshalb aufzugeben, weil sich eine ideologisch radikalisierte Religion den Auftrag in den Kopf gesetzt hat, den sarazenischen Vorstoß auf unsere Gebiete zu wiederholen und zu vollenden. Gegen diese Entwicklung ist Widerstand nicht nur zulässig, sondern geboten. Und nicht einmal eine nationalistische oder völkische orientierte Weltanschauung wäre hinreichend, um daraus eine aggressiv-kämpferische Haltung mit dem Potenzial zur Verwirklichung eines Umsturzes abzuleiten.

So ist von dem studierten Philosophen keine ausgehende Bereitschaft zu erkennen, für eine unzulässige Aufruhr zu sorgen, die über die Sensibilisierung für die Tatsächlichkeit hinausgeht. Stattdessen informiert er über seine Vorstellung, wie die Wiederherstellung von Normativität und Konformität gelingen kann. Seine Referate sind dabei nicht von Xenophobie oder der generellen Herabwürdigung des Anderen allein aufgrund dessen Herkunft getragen. Viel eher vertritt er einen positiv konnotierten Patriotismus, der das Selbstbewusstsein der Menschen bei uns stärken und von einer ständigen Kollektivschuld lossagen soll. Er unterstreicht die Befugnis, dass jede Gruppe und jeder Verbund ein Recht auf Autonomie besitzt – und nicht dazu gehalten ist, sich vom erhobenen Zeigefinger der Doppelmoral bis zur Unkenntlichkeit bevormunden zu lassen. Mit wem sich der Wiener in seiner Freizeit trifft und ob er ein Faible für außergewöhnliche Hobbys hegt, spielt bei der Bewertung seines politischen Engagements eine nachgeordnete Rolle. Wie mit ihm momentan verfahren wird, das entspricht dem Ablenkungsmanöver des sorgenvoll dreinblickenden Elfenbeinturms, der jene beneidet, die mehr Aufmerksamkeit auf sich vereinen können als die Ampel. Und das sagt alles über die Motivation seiner Gegner.