Kommentar von Dennis Riehle
Angst ist eines der stärksten Gefühle, das uns Menschen heimsuchen kann. Denn die Furcht vor einer gewissen Situation oder einer bestimmten Person ist sogar in der Lage, uns im Denken und Handeln zu lähmen. Gleichzeitig wissen wir aber auch aus der Evolution, dass diese Empfindung im Zweifel völlig übertriebene Reaktionen auslösen kann. Gesund scheint die Emotionen dann nicht mehr, wenn die Ursache für die vermeintliche Sorge ausschließlich aus subjektiver Sicht eine Gefahr darstellt – und bei einer nüchternen Betrachtung völlig überbewertet wird. Und so sind Schreckensszenarien in aller Regel schon allein deshalb völlig unbegründet, weil sie von individueller Verzerrung geprägt und nur selten von objektivem Pragmatismus getragen werden. Gleichsam eignet sich nahezu jede gezeichnete Bedrohungslage auch als eine moralische Rechtfertigung, Schutzmaßnahmen dort zu errichten, wo sie für den wachen Verstand unangemessen und obsolet erscheinen. Entsprechend wohnt der aktuellen Panikmache vor etwaigem Einfluss der AfD auch ein psychologisches Manöver inne, Banalitäten aufzubauschen, um Instrumente der Repression verteidigen zu können.
Da ist es nicht nur die Brandmarkung einer weisungsgebundenen Behörde, die einer Partei das Prädikat des Rechtsextremismus andichten will, welcher sich aus einer kritischen und skeptischen Perspektive zumindest nicht dazu eignet, vom Einzelnen auf das Gesamte schließen zu können. Selbstredend gibt es auch in der Alternative für Deutschland Charaktere, die einen hehren Patriotismus bis ins Äußerste strapazieren – um am Ende in einem Nationalismus zu enden, der das Fremde ausschließlich aufgrund der ethnischen Herkunft beurteilt, abwertet und entwürdigt. Doch gerade der wiederkehrende Anwurf einer konsequenten Xenophobie lässt sich weder in der Programmatik, noch in öffentlich zugänglichen Aussagen verschiedener Funktions- und Mandatsträger in seiner Richtigkeit bestätigen. Sowohl Artikel 1 wie auch Artikel 3 unseres Grundgesetzes erlauben durchaus eine Abstufung der Nächstenliebe. Damit tasten wir nicht etwa die Integrität von Personen mit Wurzeln in der Ferne an. Sondern wir gehorchen dem bloßen Befund, der sich schon im Gleichnis des Barmherzigen Samariters in der Bibel finden lässt.
Unsere Aufmerksamkeit und Zuwendung soll in erster Linie denjenigen zugutekommen, die in unserer eigenen Gemeinschaft ausgegrenzt und benachteiligt sind. Erst dann, wenn anschließend noch Kapazitäten zur Verfügung stehen, sollen wir nach dem Prinzip des Vorrangigkeitsgebot Hilfe und Unterstützung auch jenen schenken, die in unmittelbarer Nachbarschaft gepeinigt und in existenzieller Not sind. Nicht einmal die Väter unserer Republik hatten bei der Formulierung des Asylrechts auch nur ansatzweise die Vorstellung, dass unsere Gesellschaft nach und nach den halben Globus rettet. Stattdessen war zunächst angedacht, Schutz und Obdach ausschließlich eigenen Staatsbürgern zuteilwerden zu lassen, die sich für eine Auswanderung entschieden hatten – und in ihrer neuen Heimat Willkür und Drangsal ausgesetzt waren. Auch die Fluchtgeschichten in der Heiligen Schrift lassen keinesfalls erahnen, dass Völkerwanderungen über tausende Kilometer Distanz in eine dezidierte und beabsichtigte Destination namens Mitteleuropa irgendwann einmal zur Normalität werden sollten. Wir leben in einem Gefüge, das Schicksale zulässt – die wiederum das soziale wie wirtschaftliche Dasein erschweren können. Doch gerade aufgrund der Endlichkeit unserer Ressourcen ist es faktisch unmöglich, sämtliche Unwägbarkeiten aufzufangen.
Natürlich dürfen wir uns das Paradies auf Erden wünschen. Doch Utopien sind dazu da, unerreicht zu bleiben. Die schlichte Erkenntnis mag das humanitäre Ideal von Milch und Honig erschüttern. Aber sie ändert nichts an der Tatsache, dass es für ein auskömmliches Miteinander Regeln und Prinzipien bedarf, die unmissverständlich festlegen: Einen entsprechenden Status erhält bei uns nur derjenige, dem der Beleg über eine konkrete Verfolgung gelingt. Dass diesem Anspruch immer weniger Genüge getan wird, das unterstreichen die zum Stichtag des 31.12.2023 erhobenen Statistiken über den Anteil an Ausländern in unseren Reihen. So waren über fünf Millionen Einwanderer registriert, die nicht über eine dauerhafte Bleibeperspektive verfügen. Und so wird sich der linke Philanthropie noch so lange auf den Kopf stellen können, wenn aus den Reihen der Blauen wieder einmal eine Forderung nach Remigration in beachtlicher Größenordnung aufgestellt wird. Sie ändert nichts an Gegebenheiten. Empörung und Echauffiertheit fußen dann nicht mehr auf einer authentischen Bekümmernis, wenn man den politischen Gegner allein aufgrund dessen Fähigkeit und Mut, Wahrheiten zu benennen und Probleme lösen zu wollen, mit einem Antrag auf Verbot in Karlsruhe von der Bildfläche zu tilgen versucht.
Es entspricht also einem gewissen Neid, sich im tiefsten Inneren eingestehen zu müssen, dass die persönliche Ideologie der Toleranz im Zweifel nicht nur wie ein Kartenhaus in sich zusammenfällt, sondern einen derart massiven Kollateralschäden mit sich bringt, dass Identität, Kultur und Unversehrtheit eines gesamten Verbundes aufs Spiel gesetzt werden, wenn man Beliebigkeit, Kontrollverlust und Chaos frönt. Das am Boden liegende Selbstbewusstsein der „Besseren“ wird in einer Mentalität der Kompensation durch das Vertreten eines Postulats grenzenloser Vielfalt wieder neu aufzubauen bemüht. Denn die kärgliche Leistungsbilanz manch eines der Schlepperei zuträglichen „Seenotretters“ ist geeignet, in deren Vergegenwärtigung zu Frustration und Verbitterung zu führen. Doch die AfD fungiert nicht als Seelenklempner für gescheiterte Biografien. Ihr vom Wähler anheimgestellter Auftrag ist es, bei aller Anfeindung und Diffamierung als Fels in der Brandung von Vernunft und Pragmatismus stabil zu bleiben. Hierfür braucht es nicht nur starke Nerven, sondern im Zweifel auch schlüssige Argumente vor den Verfassungsrichtern. Der Ausgang des Verfahrens mag offen sein. Doch die Chancen steigen täglich, dass sich die Abrechnung von Marco Wanderwitz und seinen Kollegen als Bärendienst erweist.
[…] Die Angst vor der Wahrheit: AfD-Verbieteritis als Ausdruck einer Versagenserkenntnis! […]