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Migrationspolitik: Das Recht muss sich an die Lebenswirklichkeit anpassen, nicht umgekehrt!

Kommentar von Dennis Riehle

Es gibt zwei Sprichworte, die im Kontext des Zustandes unserer gegenwärtigen Gesellschaft und der ideologischen Landschaft allzu trefflich sind. Was nicht passt, wird passend gemacht – so lautet zumindest das Credo von vielen Grünsozialisten, die in ihrer Doppelmoral zur Kreierung einer Parallelwelt bereit sind, in der sich die Wälder durch den Klimawandel selbst entzünden, dem CO2 in der Atmosphäre eine gigantische Bedeutung zukommt und AKW an der ukrainischen Front als Zukunftstechnologie gefeiert werden. Doch während man physikalische Prinzipien bis zur Unkenntlichkeit verbiegt, um ein nachhaltiges Narrativ in fadenscheinige Argumentationen einzwängen zu können, attestiert man prinzipielle Unmöglichkeit bei allen Forderungen und Standpunkten, die die heile Welt der Vielfalt und Toleranz ins Wanken bringen. Was in allen anderen Mitgliedstaaten ratifiziert wird, stößt in der Bundesrepublik stets auf die Skepsis selbsternannter Experten, welche mit einer ziemlich wankelmütigen und einseitigen Auslegung von Urteilen sämtliche Bemühungen ablehnen, endlich wieder zu einer geregelten, gezügelten und gedrosselten Einwanderung von Asylsuchenden zu gelangen. Doch glücklicherweise wird diesen aufgeschreckten Multikulturalisten die andere Redewendung vermehrt entgegengeworfen. Denn geht nicht, gibt’s nicht, heißt es so schön.

Deshalb ist selbstverständlich deutlich mehr praktikabel, als uns das diejenigen verkaufen, die in der Kompensation von Insuffizienzgefühlen noch immer die Welt retten möchten. Und so ist es natürlich nur vorgeschoben, wenn die Ämter aktuell eine mehr als einhundert Straftaten begangene Stuttgarter Großfamilie aus Syrien einfach nicht gehen lassen wollen, weil es dafür angeblich keine Handhabe gibt. Es war unlängst das Oberverwaltungsgericht in Münster, welches in einer Entscheidung unmissverständlich festgestellt hat, dass diese Destination mittlerweile als sichere Herkunftsregion eingestuft werden kann, weil es keine Anhaltspunkte für eine individuelle Verfolgung durch Damaskus mehr gibt. Selbst Justitia hat damit den Weg geebnet – und trotzdem verschließen sich Behörden der Remigration. Wer durch kriminelles Verhalten seinen Gaststatus verwirkt und unter diesen Umständen auch nach dem Aufenthaltsgesetz zwingend ausreisepflichtig wäre, den müssen wir im Zweifel schlichtweg vor die Tür setzen. Schon seit längerem besteht der Beschluss der EU-Innenminister, unseren Kontinent sukzessive zu einer Festung auszubauen – damit weder neue noch abgeschobene Flüchtlinge ungefragt auf das hiesige Territorium vordringen oder ein zusätzliches Mal die Grenze passieren können.

Ihrerseits gibt es keinen Anspruch, in der ersten Klasse per gechartertem Flugzeug bis vor die Haustür gebracht zu werden. Sie sind in aller Regel auf dem Fußweg zu uns gekommen. Und daher können sie auch per pedes in ihre ursprünglichen Gefilde umkehren. Ähnlich verhält es sich mit dem momentan heiß diskutierten Thema der Abweisung an den Binnenlinien. Da sind es mehr oder weniger versierte Abgeordnete einer woken Gesinnung, die in unseren Parlamenten kurzerhand unter Schnappatmung leiden, wenn an den geöffneten Scheunentoren gerüttelt werden soll. Die europäische Freizügigkeit war dafür gedacht, dass sich die hiesigen Bürger ungehindert im Unionsgebiet bewegen können. Dagegen dürfte es ausdrücklich nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein, die Schlagbäume für den ungebremsten Transit von „Schutzsuchenden“ zu heben. Bisher gibt es vom EuGH ausschließlich Urteile zur Anwendung der Rückführungsrichtlinie. Wie allerdings der entscheidende Artikel 20 Absatz 4 Dublin-III-Verordnung zu interpretieren ist, darüber herrscht noch immer erbitterter Streit. Denn solange das deutsche Hoheitsareal noch nicht betreten wurde, ist die Verweigerung des Einlasses zumindest für die Zeit der notwendigen Klärung von Zuständigkeiten nach Meinung von Fachleuten durchaus legitim.

Würden wir nicht ständig von unserer Befugnis auf Selbsteintritt Gebrauch machen und uns für diejenigen verpflichtet fühlen, die beispielsweise in Griechenland zum ersten Mal an gelandet sind, dürfte sich das Stopp-Signal auch bis nach Athen weitersagen. Es gibt keinen Blankoscheck für jene, die beabsichtigen, ohne Unterlass von der Ägäis bis nach Bayern zu marschieren – weil ihr offensichtliches Ziel unsere Sozialsysteme sind. Wenn sich nun unsere Anrainer darüber beschweren, dass die pünktlich zum Ende des Wahlkampfes getroffene Entscheidung von Nancy Faeser, die Option von breitflächigen Kontrollen für wenigstens sechs Monate zu schaffen, eine faktische Aushebelung des Schengen-Abkommens darstelle, dann sollten sie von ihrem moralinsauren Ross heruntersteigen. Denn es ist beispielsweise Polen, das zumindest bis zur jetzigen Regierung keine Anstalten machte, von der Präferenz nationaler Paragrafen ausgiebig Gebrauch zu machen. Und das war auch vollkommen in Ordnung. Schließlich ist der Augenblick gekommen, das Recht an die Lebenswirklichkeit anzupassen, nicht umgekehrt. Und bis auf sehr wenige Ausnahmen wäre eine solche Mentalität bei einem politischen Willen auch problemlos durchsetzbar.