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Verwaltungsgericht stellt sich gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht

Gastbeitrag von Dr. David Berger

War die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Corona-Pandemie verfassungsmäßig? Zumindest gibt es daran mittlerweile erhebliche Zweifel, weshalb die Frage zu abschließenden Klärung nach Karlsruhe überwiesen wurde. Hierzu erklärt das Verwaltungsgericht Osnabrück in seiner Pressemitteilung vom 03.09.2024 wie folgt:

Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt.

Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.

Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt.

RKI-Files schaffen neue Ausgangslage

Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen.

Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen.

Beschluss ist unanfechtbar

Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden.

Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei, sei eine – erneute – Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich. Dem Verwaltungsgericht komme selbst keine Normverwerfungskompetenz zu.

Der Beschluss (3 A 224/22) ist unanfechtbar.


Addendum: Coronakritische Ärzte und Mitarbeiter des medizinischen Fachpersonals müssen rehabilitiert werden.

Unterdessen hat der AfD-Bundestagsabgeordnete Malte Kaufmann erneut eine ernsthafte Aufarbeitung der Corona-Politik der Bundesregierung gefordert. Ärzte, die Corona-Maßnahmen richtigerweise kritisch beurteilten, hätten weder ihren Beruf missbraucht noch ihre Pflichten verletzt:

„Ganz im Gegenteil. Nach ihrem besten Wissen und Gewissen haben sie sich für die Wahrung der Menschenwürde sowie für den Schutz vor Nötigung und Körperverletzung eingesetzt. Durch die unzensierte Veröffentlichung der RKI-Protokolle steht nun ohne Zweifel fest, dass die Bundesregierung Einfluss auf die Beurteilung und Begründung der Lage genommen hatte. Diese waren unwissenschaftlich, amtsmissbräuchlich und deshalb in vielen Fällen auch schädlich. Berufsverbote oder andere Strafmaßnahmen gegen die Ärzte mit kritischer Haltung gegenüber den sogenannten Corona-Auflagen entbehren deshalb jeglicher Grundlage.

Ich fordere die Bundesregierung auf, den Fachkräftemangel im medizinischen Bereich nicht weiter zu verschärfen sowie Recht und Gerechtigkeit wiederherzustellen. Die in diesem Zusammenhang verurteilten Ärzte und Mitarbeiter des medizinischen Fachpersonals müssen rehabilitiert werden. Die noch fortlaufende strafrechtliche Verfolgung muss sofort eingestellt werden. Wir brauchen dringend eine ernsthafte Aufarbeitung der Corona-Politik der Bundesregierung. Dazu gehören neben Rehabilitierung kritischer Ärzte, unabhängige Untersuchung physischer und psychischer Langzeitschäden sowie Ermittlung zahlreicher Masken- und Impfstoffaffären, an denen sich Einzelne dumm und dämlich bereichert hatten.“