Kommentar von Dennis Riehle
Es ist in dieser Dimension der Übergriffigkeit ein einmaliger Vorgang in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik. Dass eine Bundesinnenministerin ihre Kompetenzen derart missbraucht und für persönliche Rachefeldzüge zweckentfremdet, wenn sie auf Grundlage des Vereinsrechts ein aus ihrer Sicht gegen wesentliche Teile der Verfassung und die Strafgesetze verstoßendes Magazin verbietet, um ein entsprechendes Exempel zu statuieren, ist zweifelsohne als ein Akt des totalitären Bestrebens zu werten. Denn es geht ihr tatsächlich um Einschüchterung und Warnung gegenüber allen Regierungskritikern, die sie in ihrer Täter-Opfer-Umkehr zu den Verantwortlichen für den Zustand der Demokratie erklärt. Die kaum noch zu verhehlende Tatsache, wonach in unserer Gesellschaft mittlerweile Spaltung und Polarisierung bis zu einem Höchstmaß vorangeschritten sind, liegt aber nicht etwa an einer Gesinnung, die aus Perspektive der mit dem Antifaschismus liebäugelnden Nancy Faeser negiert werden muss. Dass Karlsruhe in vielen Urteilen immer wieder festgestellt hat, dass Meinungen und Weltanschauungen nicht untersagt werden können, spielt für sie ebenso keine Rolle wie die höchst fragwürdige Konstruktion, ein Unternehmen mit Hilfe eines hierfür nicht vorgesehenen Paragrafen mundtot zu machen. Es sind beispielsweise die Einlassungen des sogenannten Satirikers Sebastian Hotz, der unter dem Deckmantel der Comedy augenscheinlich dazu bereit ist, perfideste und kaum noch zu ertragene Verachtung ins Netz zu stellen – und kurzerhand zu bedauern, dass die auf Donald Trump abgegebenen Schüsse lediglich das Ohr gestreift haben. Er befindet sich damit in einem Kontinuum zu seinem Wegbegleiter Jan Böhmermann, der es spaßig findet, wenn Nazis „gekeult“ werden. Selbstverständlich wäre in einer funktionierenden Justiz die Verfolgung solcher Äußerungen deutlich drastischer und konsequenter, hätte sie jemand aus dem rechten Spektrum kundgetan. Denn uns wird täglich suggeriert, dass die Gefahr für unser Miteinander nicht etwa von messerstechenden Migranten mit einer traumatischen Fluchterfahrung ausgeht.
Und natürlich auch nicht von all jenen, die in der AfD das Wiedererstarken von Joseph Goebbels erkennen – und aufgrund ihrer historischen Bildungsdefizite noch nicht mitbekommen haben, dass dieser Despot ebenso wie all seine Mitstreiter schon seit geraumer Zeit nicht mehr unter uns weilen. Man kann die Welt so lange drehen und wenden, bis es der schwindligen Marionette vor dem Brandenburger Tor wie Schuppen von den Augen fällt, dass wir unbedingt noch mehr Unsummen in die Beobachtung, Gängelung und Tyrannei derjenigen pumpen müssen, die sich in ihrer ideologischen Freiheit zu der Überzeugung bekennen, dass man unseren Globus durchaus auch aus einer ethnischen Perspektive verstehen darf. Denn genau das ist der Wesenszug einer liberalen Ordnung: Weder die Etikettierung durch eine Behörde wie der von Thomas Haldenwang, noch das Vertreten einer Position genügt für ein Veto aus dem Berliner Elfenbeinturm, die in einer nationalistischen Orientierung davon ausgeht, dass die Schöpfung zunächst einmal auf das ziemlich pragmatische Konzept angelegt war, wonach sich unterschiedliche Verbünde an verschiedenen Plätzen auf diesem Erdball untereinander identifizieren und in ihrem direkten Gegenüber definieren. Scheinbar hat uns die Evolution nicht ohne Grund phänotypische Merkmale an die Hand gegeben, mit denen wir uns in einer abgegrenzten und durch Autochthonie gekennzeichneten Spezies wiedererkennen können. Wäre unser Gefüge von Anfang an darauf angelegt gewesen, dass sich die einzelnen Stämme vollständig durchmischen – und damit jegliche Gruppierung aufgelöst wird, hätte sich der liebe Gott nicht die Mühe machen müssen, zunächst einmal eine eigentlich sinnvolle Separierung voneinander vorzunehmen.
Denn es ist weder verwerflich, noch genügt es den Ansprüchen an ein Dekret, sich für den Fortbestand unserer deutschen Volkszugehörigkeit einzusetzen. Dieser Auftrag wurde bereits von den Gründungsvätern der Republik in Art. 116 GG verbrieft. Und schon allein deshalb steht das Gebaren der Sozialdemokratin auf äußerst tönernen Füßen. Denn sie muss im Zweifel gerichtsfest mit entsprechend konsistenten, plausiblen und nachvollziehbaren Belegen untermauern können, dass von „Compact“ eine bewusst auf Aufstachelung, Feindseligkeit und Herabwürdigung von Minderheiten ausgerichtete Ermutigung an die Bevölkerung ausgesandt wurde, sich im Zweifel auch aggressiv und kämpferisch für eine Überwindung der wesentlichen Werte unseres Gemeinwesens einzusetzen. Dass diese Erfordernis erfüllt ist, daran gibt es doch erhebliche Zweifel. Nicht nur aus formalen Gründen scheint das Vorgehen rechtswidrig zu sein. Sondern es mangelt an ausreichenden Beweisen dafür, dass der unterstellte Antisemitismus und Rassismus nicht allein als eine zulässige Denkart verbreitet wurden. Gibt es also schlüssige Anhaltspunkte für die These, dass die Menschenwürde von Einzelnen durch die Macher des Mediums infrage gestellt und gleichzeitig zu Gewalt gegenüber bestimmten Kulturen aufgerufen wurde? Diese Frage muss im Zweifel von den Gerichten geklärt werden. Es gibt eine Vielzahl von Hinweisen, dass die Direktive allein an diesem Kriterium zerbrechen dürfte. Denn selbstverständlich haben auch all die jenseits der politischen Korrektheit ansässigen Mitbürger die völlig legitime Forderung, ihre Geisteshaltung artikulieren und verbreiten zu dürfen. Diese muss niemandem imponieren, von den Grünen abgesegnet werden oder die Erwartung der Ampel erfüllen. Denn unser Herrschaftssystem ist zweifelsohne für jeden von uns in gewissen Bereichen eine echte Zumutung – weil wir auch jene Blickrichtung hinzunehmen haben, die unserer Haltung diametral widerspricht. Es reicht also bei weitem nicht aus, dass das subjektive Empfinden einer linken Klientel durch eine ihm widerstrebende, denunzierte oder verachtete Betrachtungsweise gestört wird. Doch auf diese Mentalität läuft es hinaus, wenn die Regierung das schärfste Schwert der Zensur schwingt – und damit nicht zum ersten Mal scheitern würde.