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Das psychiatrische Mitgefühl mit traumatisch Fluchterfahrenen führt unseren Rechtsstaats ins Absurde!

Kommentar von Dennis Riehle

Ich gebe zu, ich habe grundsätzlich ein positives Verhältnis zu Berufsgruppen, die Menschen in der Not helfen. Und weil ich selbst schon auf eine psychiatrische Expertise in der Vergangenheit vertrauen durfte, sind mir die Seelenklempner nicht prinzipiell unangenehm. Ich hege ihnen gegenüber auch keine Kontaktscham, denn ich bin selbst auf ihre Begleitung angewiesen. Daher begrüße ich es auch ausdrücklich, wenn man in einer mentalen Ausnahmesituation auf Verständnis, Unterstützung und Rückhalt bauen kann. Doch wie weit darf das Wohlwollen für einen Patienten oder Klienten gehen, wenn man sich doch gleichzeitig in der Position eines objektiven Begutachters seiner geistigen Verfassung befindet? Es sind die für den Normalbürger völlig unverständlichen Einschätzungen dieser Garanten, welche in einer auffälligen Reflexartigkeit bei denjenigen eine Schuldunfähigkeit attestieren, die zuvor mit Messern oder Macheten durch die Fußgängerzonen unseres Landes gezogen sind – oder in den nächtlichen Parks zu Gruppenvergewaltigungen neigten. Es kommt nicht selten einer Verhöhnung der Opfer gleich, wenn ihre Peiniger allein deshalb wieder auf freien Fuß kommen, weil ihnen für den Zeitpunkt des „Vorfalls“ eine Diagnose aus dem schizophrenen Formenkreis bestätigt wird. Und weil wir uns in der Gegenwart durchaus über die Tendenziösität und Subjektivität beträchtlicher Teile der Wissenschaft, der Medien oder der Gesellschaft im Klaren sind, überrascht es letztlich auch nicht, dass die Ideologisierung bei denjenigen keinen Halt macht, die in einer besonderen Verantwortung darüber befinden, ob es für einen Mörder ins Gefängnis, in eine forensische Anstalt oder letztlich doch an die frische Luft geht. Wie immanent die Voreingenommenheit dieser Fachleute ist, das können wir eindrücklich an einem Interview ablesen, das aktuell vom Magazin „Focus“ veröffentlicht wurde.

Dort äußert sich also eine Vertreterin dieser Gruppe – und gibt ein bemerkenswertes Bekenntnis der Loyalität zu allen ab, denen allein aufgrund ihres Status als sogenannter „Schutzsuchender“ eine traumatische Fluchterfahrung unterstellt wird. Allein diese kann im Zweifel genügen, um den Richter davon zu überzeugen, dass es nicht zu einem lebenslänglichen Urteil kommt. Es ist eine zutiefst verstörende, beklemmende und empörende Sichtweise, welche Meryam Schouler-Ocak offenbart. Mit einer dreisten Verharmlosung, Gleichsetzung und Relativierung der tatsächlichen Geschehnisse auf unseren Straßen macht sie sich zu einer Handlangerin von fanatisierten Migranten – die im Duktus von Sigmund Freud nicht nur eine „schwere Kindheit“ hatten. Aufgrund ihrer – oftmals lediglich behaupteten und selten nachgewiesenen – Verfolgung in ihrer Heimat müsse man ihr Verhalten in den Kontext größtmöglicher Verzweiflung einordnen, welche sie letztlich nach Deutschland getrieben hat. Dass es der menschlichen Natur eigentlich zuwiderläuft, bei einer entsprechenden Bedrohung in der Herkunftsregion nicht etwa zu den Nachbarn zu fliehen, sondern sich auf den Weg in tausende Kilometer entfernte Gefilde zu machen, erläutert ausgerechnet diejenigen nicht, die sich doch eigentlich mit dem weiten Feld unseres Bewusstseins befasst. Sie betont im Verlauf des Gesprächs zwar immer wieder, dass sie die Verbrechen der Ankömmlinge nicht schönreden möchte. Doch genau das tut sie, wenn sie sich in die Argumentation des linken Propagandismus einreiht – und kurzerhand zu bedenken gibt, dass sich auch Deutsche zu schwersten Gewaltdelikten durchringen. Dass sich der verwunderte Leser bei einer solchen Profanität und Simplizität der Begründung die Augen reibt, lässt sich ohne viele Umwege mit dem Blick in die Realität erklären.

Denn man braucht schon viel Verblendung, um sich schamlos zu dem Befund durchzuringen, dass die Statistiken auch nur annähernd eine Proportionalität zwischen den Fallzahlen mit Verursachern hiesiger Abstammung einerseits – und jenen mit fremdländischer Tatbeteiligung andererseits – zulassen würden. Auch wenn uns die Leitmedien in aller Regel die ethnische und kulturelle Zugehörigkeit eines Delinquenten verschweigen wollen, muss man in den derzeitigen Meldungen schon akribisch nach Konstellationen mit einem vergleichbaren Modus Operandi suchen, in denen der Straffällige europäischen Ursprungs war. Und es führt mittlerweile zu noch mehr Spaltung und Polarisierung in der Bevölkerung, wenn sich manch eine Koryphäe auf ihrem Gebiet mit der Blickwarte der Bundesinnenministerin gemeinmacht, wonach es unsere Spezies sei, die in der Integration versagt habe – und es als Reaktion darauf bei den ohnehin Schicksalsgeplagten aus aller Herren Länder zu einer Kurzschlusshandlung kommt. Ob sie bei der Ausübung ihres Plans tatsächlich in einer Verfassung gewesen sind, in der sie das Unrecht ihres Handelns nicht mehr erkennen konnten, wird normalerweise in einer umfangreichen Untersuchung festgestellt. Solch eine Abklärung scheint heutzutage allerdings nur noch dann stattzufinden, wenn der Verdächtige der autochthonen Mehrheit angehört. Ist der Kriminelle dagegen mit einer anderen ethnischen Verbundenheit gesegnet, sind es oftmals bereits die Polizisten vor Ort, die nach dem Attentat zu der Schlussfolgerung gelangen, dass sich die Ereignisse im Zuge einer halluzinatorischen Wahnhaftigkeit des Märtyrerdaseins für alle Mohammed und Allah abgespielt haben müssen – und die Missetäter ohne allzu großes Nachdenken direkt in die nächste Klinik einweisen. Wer allzu geübt ist in Dramaturgie, kann mit dem Vortäuschen einer etwaigen Erkrankung die Gitterstäbe vermeiden. Dass selbst Spitzenkönner der Tiefenpsychologie auf solch ein Theater immer öfter hereinfallen, dürfte an ihrer Infizierung mit dem Virus der Toleranz, Vielfalt und Nachsichtigkeit liegen.