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Urteile nach Gutdünken: Wie weit ist der Willkürstaat schon fortgeschritten?

Kommentar von Dennis Riehle

Man sollte in einer Demokratie stets vorsichtig mit Superlativen sein, wenn man sich um ihren Fortbestand und die Integrität dieser Herrschaftsform sorgt. Schnell geraten wir aufgrund von Frustration und Enttäuschung in einen Modus der übereilten Depression – und bewerten subjektiv eine Situation über, welche sich bei bloßer Betrachtung von außen weniger dramatisch darstellt als angefühlt. Auch für mich als Journalisten gilt es stets, keine unnötige Panik zu verbreiten. Ob das nun mit Blick auf die vermeintlichen Kipppunkte des Klimawandels mit seinen Feuersbrünsten, Monsterstürmen und Sintfluten ist. Oder hinsichtlich der Wirtschaftslage mit einer zweifelsohne noch immer zu hohen Teuerung, Rezessionsängsten und einem sukzessiven Abwandern ganzer Branchen. Und nicht zuletzt auch bei der multikulturellen Unterwanderung dieses Volkes und seiner Identität und Souveränität. Aber es gibt auch für mich als einen nüchternen, unaufgeregten und sachlichen Beobachter Augenblicke, da fällt es schwer, Zuversicht und Hoffnung zu vermitteln. Denn ich will nicht in die Manier des ÖRR verfallen – und beschönigen, relativieren oder ausblenden. Die totalitären Tendenzen erscheinen mittlerweile nicht mehr nur am Horizont, sondern sie sind mitten unter uns. Man denke beispielsweise an die informationsmonopolistische Einebnung der Leitmedien, die wahllose Neudefinition von Strafbarkeitsgrenzen außerhalb jeder Gesetze oder die Repression und Diffamierung von kritischen und meinungsstarken Wählern der AfD. Doch besonders eklatant scheinen die Zeichen von Willkür, Missbrauch und Diktatur dieser Tage mit Blick auf den Rechtsstaat hervor – der mit seinen Beschlüssen massiv am Vertrauen in die eigentlich blinde Justitia rüttelt und damit den Leumund einer Gewalt ins Wanken bringt, die im Zweifel das letzte Wort hat.

Da wird ein Politiker für die Benutzung einer halben Parole zu einer enormen Geldbuße verurteilt. Beleidigungen gegen einen Vergewaltiger werden schärfer geahndet als der Täter selbst. Parteimitgliedern entzieht man die Waffenerlaubnis allein aufgrund ihrer Gesinnung. Und nicht zuletzt sind es die immerwährenden Entscheidungen über die Zulässigkeit der Verdachtsfall-Einstufung und die damit einhergehende Ermächtigung zur Beobachtung der Alternative für Deutschland durch den Verfassungsschutz. Dass man sich diesbezüglich mittlerweile kaum noch die Mühe für eine substanzielle, plausible und konkludente Begründung seines Erwägens macht, belegte aktuell das Verwaltungsgericht in München. Es hat den Inlandsgeheimdienst befähigt, dem blauen Landesverband auch weiterhin mit Instrumenten des Horch und Guck auf Schritt und Tritt hinterher zu sein – weil man hinreichende Belege für eine „menschenfeindliche Ausgrenzung“ sieht. Was nun genau darunter zu verstehen ist, das bleibt zunächst einmal im Unklaren. Bemüht man sich eines Blickes in die Programmatik der kritischen Opposition vor Ort, so sucht man bei einer gewissen Unvoreingenommenheit und Distanz vergeblich nach Forderungen, die mit Art. 1 GG unvereinbar wären. Eine pauschale Ablehnung von Personen aus anderen Kulturkreisen lässt sich auch bei der Betrachtung der vielen Veröffentlichungen einzelner Abgeordneter in den Sozialen Medien nicht erkennen. Dass man sich in diesen Tagen völlig legitim zu der Auffassung hinreißen lassen kann, wonach wir angesichts von immer neuen Messerangriffen und Machetenattentaten ein Problem mit der Gewaltsamkeit derjenigen haben, die man lediglich bei einer völligen Verblendung keinem einigermaßen umgrenzten Ursprung zuordnen kann, liegt in der Natur der Sache.

Es scheint allzu verständlich, wenn man angesichts stündlicher Meldungen über neue Verbrechen in unseren Städten zu manch einer Verallgemeinerung neigt. Denn es sind nun einmal Individuen mit einem fanatischen Bekenntnis zum Islam, die nach eigener Untermauerung im Namen von Allah handeln. Dennoch fehlt es mir an einer stringenten Argumentationskette, weshalb man aus manch einer emotionalen Einlassung von einzelnen Vertretern einer Partei auf deren generelle Xenophobie schließen könnte. Es ist die AfD selbst, die mit einem immer größeren Zulauf von Anhängern und Unterstützern aufwarten kann, deren Wurzeln nicht in Deutschland liegen. Schließlich geht es nicht nur großen Teilen der einheimischen Bevölkerung so, dass es ihnen langsam aber sicher reicht mit der ungezügelten Flutung unseres Kontinents mit Asylbewerbern, die offensichtlich keine Bleibeperspektive haben – und darüber hinaus keine Verfolgung in ihren heimatlichen Gefilden bestätigen können. Wer sich für die Rückkehr zu den verfassungsgemäßen Abschiebungen und Rückführungen jener illegalen Einwanderer engagiert, die ausschließlich nach einem besseren sozialen und wirtschaftlichen Leben suchen, unsere Strukturen für ihre unhehren Zwecke nutzen, ihren Gaststatus durch ein unberechtigtes Übertreten unserer Grenzen, kriminelle und terroristische Handlungen, ideologisierten Fanatismus, ein Verschleiern der Identität oder eine beständige Integrationsunwilligkeit verwirkt haben, ist weit entfernt von der Negierung unseres repräsentativen Systems und seiner Werte. Denn hier geht es nicht um die automatische Einordnung von Gut und Böse ausschließlich auf Grundlage der ethnischen Herkunft. Sondern um den einigermaßen profanen Befund, dass es zur Ehrlichkeit und Wahrheit dazu gehört, die Verursacher von bestimmten Entwicklungen nicht länger zu anonymisieren. Wenn das Benennen von Tatsächlichkeiten heute bereits ausreicht, um in den Fokus von Schlapphüten zu gelangen, dann ist auch dies ein weiteres Attest für das Abdriften in autoritäre Verhältnisse.