Kommentar von Dennis Riehle
Eigentlich wissen wir es bereits aus Corona-Zeiten: Wenn das inoffizielle Gremium der Ministerpräsidentenkonferenz zusammentritt, kommt am Ende meistens nichts Gutes dabei heraus. Und so war auch die Zusammenkunft von Kanzler Scholz mit den Regierungschefs der Länder zum Thema Flüchtlingskrise einigermaßen substanzlos geblieben. Wieder einmal ein neues Stückwerk, ein Drehen an einzelnen Stellschrauben. Ein Konzept oder gar eine effektiv wirksame Strategie – um endlich wieder vor den Zug zu kommen und ihm nicht ständig hinterherzulaufen – war auch dieses Mal nicht dabei. Natürlich mussten kritische Beobachter der Regierung mit solch einem Ausgang rechnen. Denn was wir von den Versprechungen der Ampel halten können, das wissen wir spätestens seit der „Zeitenwende“ und dem „Doppel-Wumms“. Dass sich der SPD-Politiker vor durchgreifenden Maßnahmen drückt, hängt nicht etwa an den fehlenden rechtlichen Möglichkeiten. Gerade in den vergangenen Wochen sind neue Gutachten und Expertenmeinungen bekannt geworden, welche ausdrücklich die juristischen Fallstricke verwerfen, welche man uns stets als Hemmnisse für eine vehemente Remigration verkaufen will. So ist es mitnichten so, dass in ein Land wie Afghanistan allein deshalb nicht abgeschoben werden darf, weil dort ein Regime der Taliban herrscht. Gemäß Art. 16a GG muss viel eher eine individuelle Verfolgung vor Ort vorliegen, die sich als Maßgabe nicht durch die pauschale Ausrede einer Bedrohung durch autoritäre Herrscher erfüllen lässt. Wie auch bei Ukrainern keine generelle Befugnis auf eine Hilfestellung besteht, weil ein allgemeiner Kriegszustand nicht unmittelbar zu einer persönlichen Existenzgefährdung führen muss, ist gerade auch einem Staatsbürger aus einem Kalifat prinzipiell zumutbar, in jenen Gefilden zu verbleiben oder dorthin zurückzukehren, wo diktatorische Zustände vorherrschen. Schlussendlich ist der Maßstab für die Bewertung eines etwaigen Status nicht etwa an unsere westlichen Erwartungen des demokratischen und freiheitlichen Miteinanders anzulegen. Wer in einer Sphäre aufgewachsen, sozialisiert und integriert ist, die allein aus unserer Perspektive als gefährlich zu betrachten scheint, kann sich nicht unmittelbar darauf berufen, ein Verlangen nach Asyl zu besitzen. Weiterhin gehen wir in unserer kollektivhaftenden Haltung der Unterwürfigkeit stets von der hiesigen Warte aus.
Letztendlich gilt in allen Konstellationen das für jede mündige Nation auf diesem Globus das gemeinschaftlich respektierte und verbriefte Prinzip, wonach ausschließlich derjenige über das Hausrecht bestimmt, welcher einem Fremden Obdach und Versorgung gewährt. Wer beispielsweise durch ein schwerstkriminelles Verhalten sein Privileg als Gast verwirkt, kann sich selbst beim Verweis auf die Flüchtlingseigenschaft oder den subsidiären Schutz nicht in jedem Fall sicher sein, auch weiterhin bei uns geduldet zu werden. Viel eher liegt die Messlatte an dem jeweils einzeln abzuwägenden Risiko, im Falle einer Ausweisung ins Heimatland über Gebühr von Repression, Gängelung und Tyrannei betroffen zu sein. Insofern ist nicht der Blickwinkel unseres Verständnisses von Integrität und Souveränität entscheidend, sondern das Erträgliche unter Berücksichtigung der ohnehin vorherrschenden Gegebenheiten in der Ursprungsdestination. Dass die Gotteskrieger immer wieder erklärt hatten, sie seien ohne Umschweife jederzeit bereit dazu, Personen aus ihrem Einflussbereich wieder bei sich aufzunehmen, die bei uns kriminell geworden sind, wird insbesondere durch die toleranztrunkenen Grünen stets unberücksichtigt gelassen – beziehungsweise reaktionistisch als Trugbild verkauft. Denn in Wahrheit sind sie der größte Bremsblock in dieser Koalition, der sich anstelle von Restriktionen offen dafür zeigt, neuerlich Zehntausende aus dem Mittleren Osten bei uns willkommen zu heißen. Somit ist unmissverständlich klar, dass es am politischen Willen einer nunmehr um die Einstelligkeit in den Umfragen ringenden Partei geht, welche sich in diesem Bündnis mit Sozialdemokraten und Liberalen bei nahezu allen wichtigen Entscheidungen der laufenden Legislaturperiode durchgesetzt hat – und damit wesentliche Verantwortung an den Geschehnissen von Mannheim über Frankfurt bis Gera trägt. Nachdem sie sich in ihrer Ideologie mit der Innenministerin auf einer Wellenlänge sehen, verpufft jede Ankündigung über eine härtere Gangart innerhalb weniger Stunden. Und so wird sich auch nach dieser neuesten Unterredung nichts Grundsätzliches an der Situation verändern, dass unsere enormen Pull-Faktoren zu einem weiteren Sogeffekt führen, der die Flutung des Kontinents mit illegalen Einwanderern intensiviert. Wenngleich die Bezahlkarte ein Baustein sein kann, welcher zumindest diejenigen wieder nach Hause bewegen dürfte, die ausschließlich auf der Suche nach einem sozialen Netz und einem wirtschaftlich besseren Dasein gewesen sind, bleibt es bei Makulatur.
Dass selbst eine solche Kleinschrittigkeit durch die Ökologisten noch torpediert wird, obwohl die dauerhafte Gewährung von Sachleistungen problemlos mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist, bleibt bezeichnend für alle, die einer „weißen“ Fußballmannschaft weniger zutrauen als einer bunten. Karlsruhe hatte bereits mehrfach darauf hingewiesen, wonach es verhältnismäßig und legitim ist, jene vom Bargeldbezug auszuschließen, die bis zu ihrer Ankunft in Deutschland und auch danach keinen einzigen Cent in die Steuerkasse einbezahlt haben. Ein diametraler Mentalitätswechsel wäre erst dann gelungen, wenn es endlich zu einer raschen Verwirklichung der Pläne kommen würde, bereits an den EU-Außengrenzen eine Vorabprüfung vorzunehmen, ob ein Ankommender tatsächlich eine erwartbare Bleibeperspektive besitzt und konkludent wie plausibel anerkannte Fluchtgründe vorbringen kann. Blickt man auf Großbritannien, so werden uns von der Insel die denkbaren Optionen vor Augen geführt, welche natürlich auch uns bleiben würden, gäbe es eine entsprechende legislative Zustimmung. Denn auch bei uns ist der legislative Gestaltungsspielraum enorm – und geht weit über das hinaus, was uns momentan von der Obrigkeit und den Medien an Eventualitäten verkauft wird. Es findet sich keine gesetzliche Normierung, welche nicht durch einfache Mehrheiten veränderbar wäre, die es zwingend vorschreibt, wonach die Verfahren zur Feststellung von Ansprüchen unter Anwesenheit des Betroffenen auf unserem Territorium durchgeführt werden müssten. Stattdessen ist eine Auslagerung ein gangbarer Weg, welche allerdings nur in der Kombination mit einer Festung Europa Sinn machen würde, welche die Unversehrtheit unserer Autonomie garantieren könnte. Moralinsaure Reflexartigkeit der Empörung durch die Pluralisten hat mittlerweile nicht nur einen immensen finanziellen Schaden angerichtet, sondern durch Messerattentate zu Verletzten und Toten beigetragen. Insbesondere unter dem Eindruck dieser Schuld der aktuell an der Macht Sitzenden, der die eklatante Verletzung des geschworenen Eides untermauert, ist es die hinlängliche Aufgabe des Wahlvolkes, sich an der Gabelung über die Abwägung bewusst zu werden, inwieweit man sich weiterhin durch den gespielten Puritanismus blenden lassen will, der sämtliche Reformen blockiert – und den Deutschlandhass der Etablierten ungeschönt entlarvt.