Quelle: Clipdealer.de, 7473160, Erworbene Standardlizenz.

18,36 Euro für den „individuellen Vorteil“: Wackelt die Finanzierung der Staatsmedien?

Kommentar von Dennis

Eigentlich sind die Gerichte in Deutschland in diesen Tagen vor allem für negative Überraschungen gut. Viele Menschen empfinden die Judikative in unserem Land mittlerweile zu kuschelig im Umgang mit Tätern – und verstehen viele Entscheidungen nicht, die im Namen des Volkes verkündet werden. Die Vergleichbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit von Urteilen scheint keine Priorität mehr zu haben. Und auch die Unabhängigkeit steht auf dem Spiel. Allerdings gibt es auch positive Ausreißer, was aktuell die obersten Verwaltungsrichter eindrücklich bestätigen. Eigentlich schien die Sache relativ aussichtslos, als sich eine Bürgerin dagegen wehrte, den Rundfunkbeitrag für den ÖRR zu entrichten – und in den Vorinstanzen regelmäßig scheiterte. Denn bisher vertraten die Roben in unserem Land die konsequente Auffassung, dass für einen Systemfunk allein aus dem Grund der allgemeinen Bereitstellung seiner Leistungen bezahlt werden müsste. Man verwies immer wieder auf die scheinbaren Regulierungsmechanismen wie die sogenannten „Aufsichtsräte“ – welche sich aber zunehmend als eine Ansammlung von Vertretern unterschiedlicher Organisationen und Institutionen mit einer politischen Nähe zum Establishment demaskierten. Dass sie deshalb nicht dazu in der Lage sind, eine Qualitätssicherung auf Grundlage der geltenden Staatsverträge zu garantieren, beweisen auch die vielen Fälle von Beschwerden gegen die einseitige Berichterstattung, die nahezu obligatorisch ins Leere laufen. Selbstverwaltung scheint gerade in der vierten Gewalt nicht die allerklügste Idee ist – was sich nun auch bis nach Leipzig herumgesprochen hat. Denn dort ließ man jüngst die Revision zu, welche kaum jemand für denkbar gehalten hatte. Damit wird eine Verhandlung über die Frage ermöglicht, ob ARD und ZDF mit ihren zahlreichen Anstalten und Formaten tatsächlich noch dem Auftrag gerecht werden, der ihnen unter anderem vom Bundesverfassungsgericht abverlangt wurde – um die Einziehung einer Zwangsgebühr rechtfertigen zu können.

Karlsruhe hatte nämlich einst festgehalten, dass es einen individuellen Vorteil für den einzelnen Zuschauer geben müsse, damit sich die Abführung von derzeit 18,36 Euro pro Monat begründen lässt. Dass daran offenbar ein Misstrauen besteht, macht der jetzige Paukenschlag deutlich. Immerhin wurde als Maßstab zur Deckung der Anforderungen definiert, es brauche eine ausgewogene, vielfältige und vollständige Unterrichtung der Allgemeinheit, um die Erwartungshaltung zu erfüllen. Blickt man jedoch auf die Statistiken, so kann von einem ganzheitlichen Abbild der politischen Strömungen in Deutschland weder bei Tagesschau noch der „heute“-Sendung irgendeine Rede sein. Ordnet man die Meldungen parteipolitisch ein, die aus den Hamburger Studios oder vom Mainzer Lerchenberg in die Republik gehen, so erhärtet sich der vom Souverän schon seit langem erhobene Befund, dass insbesondere Grüne und SPD in den Schlagzeilen deutlich überrepräsentiert sind. Und auch beim Tenor der einzelnen Nachrichten wird unverhohlen deutlich: Während von der AfD nahezu prinzipiell negativ gesprochen wird, überschlagen sich die Huldigungen für die herrschenden Klasse stündlich. Spätestens, wenn dem Außenstehenden die Unterscheidung schwerfällt, ob er auf seinem Bildschirm einen Pressesprecher von Habeck Lobeshymnen auf die Transformation verlesen sieht – oder vielleicht doch eher eine Neuauflage der „Aktuellen Kamera“ präsentiert bekommt, ist der Zeitpunkt nahe, an jeglichem objektiven, distanzierten und skeptischen Blick eines Journalismus zu zweifeln, welcher sich generell kritisch gegenüber der Obrigkeit zeigen müsste. Denn für die Beschönigung vom Versagen und Scheitern der Ampel ist in einem demokratischen Gemeinwesen der Propagandaapparat der Ministerien zuständig – nicht aber ein vom Volk finanziertes Kartell an weisungsfreundlichen Multiplikatoren vorgekauter Informationen.

Und so wird es nun in einer weiteren Erörterung darum gehen, eine stringente und konkludente Argumentationskette zu knüpfen, welche den unmissverständlichen Nachweis über eine nicht mehr alle wesentlichen Ereignisse, Meinungen und Überzeugungen im Land wiedergebenden Arbeit der Öffentlich-Rechtlichen zu erbringen. Dass dies durchaus gelingen kann, das hat die blinde Justitia durch einen Wink mit dem Zaunpfahl bestätigt. Immerhin ist die monothematische Ausrichtung der einst als Flaggschiffe und Garanten für fachlich hochwertige Publizistik geltenden Institutionen mittlerweile nicht mehr latent, sondern für jeden erkennbar, der mit einer gewissen Unvoreingenommenheit den Anspruch an eine faire, ebenbürtige und sorgfältige Recherche erhebt – wenn es um die Inhalte eines Ersten und Zweiten geht, mit denen man heutzutage nicht mehr besser, sondern lediglich biologisch abbaubar und verzichtbar sieht. Sinn und Zweck war es früher einmal, mit der Implementierung eines symmetrischen Konstrukts nicht nur einen Wettbewerb unter den Sendern zu fördern, sondern mithilfe normierter Bestimmungen zu gewährleisten, dass die souveräne Bewusstseinsbildung der Menschen angeregt, ermutigt und erleichtert wird. Zu keinem Moment war damit gemeint, sie an die Hand zu nehmen und ihnen ein betreutes Denken zukommen zu lassen, das nicht in Ergebnisoffenheit mündet, sondern in der Infiltration der Annahme, dass der Elfenbeinturm alles im Griff hat – und wir ohnehin in blühenden Landschaften leben, in denen lediglich ein paar grölende Studenten auf Sylt die Idylle von multikultureller Harmonie und ökologischer Doppelmoral stören. Muss also der pragmatisch und rational eingestellte Zivilist, der mit gesundem Verstand durch unsere Gegenwart schlendert – und dabei nichts von Intaktheit, Funktionalität oder Perfektion erhaschen kann, für die Zumutung einer regierungsopportunen Dauerschleife über den Äther auch noch blechen? Der weitere Verlauf dieser Auseinandersetzung wird spannend zu beobachten sein. Denn es steht nicht weniger auf dem Spiel als die Zukunft der Leitmedien.

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